SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0628/01 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission. Gefahren für Träger von Herzschrittmachern durch Sicherheitssysteme von Geschäften.
Amtsblatt Nr. 261 E vom 18/09/2001 S. 0167 - 0167
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0628/01 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission (1. März 2001) Betrifft: Gefahren für Träger von Herzschrittmachern durch Sicherheitssysteme von Geschäften Patienten, die Herzschrittmacher tragen, sind von Staatlichen Gesundheitsdienst-Trusts im Vereinigten Königreich gewarnt worden, dass einige von Kaufhäusern installierte Sicherheitssysteme in Form von Türen mit elektronischer Diebstahlsicherung eine Gefahr für die Dauerfunktion dieser lebensnotwendigen Hilfe darstellen können. Was hält die Kommission davon, eine Verpflichtung einzuführen, dass Geschäfte verantwortlich dafür sind, die Kunden ganz eindeutig davor zu warnen, dass ihre Systeme eine Gefahr darstellen können, bevor sie die Geschäftsräumlichkeit betreten? Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (11. Mai 2001) Bisher sind der Kommission noch keine Informationen über eine Warnung des National Health Service Trusts im Vereinigten Königreich zugekommen, dass von Kaufhäusern installierte Sicherheitssysteme eine Gefahr für die Dauerfunktion von Herzschrittmachern darstellen können. Die Kommission wird jedoch Informationen über diese Warnung anfordern und die Auswirkungen mit den Mitgliedstaaten prüfen. Die Kommission hatte diese Frage im Juni 1999 im Rahmen der Arbeitsgruppe, die für die Niederspannungsrichtlinie zuständig war und sich mit der Sicherheit elektrischer Geräte auseinandersetzte, mit den Mitgliedstaaten erörtert. Sämtliche Mitgliedstaaten waren gebeten worden, über etwaige Zwischenfälle dieser Art zu berichten und den Bedarf an vorbeugenden Maßnahmen zu prüfen. Es wurden keine Zwischenfälle ermittelt; daher vertraten die Mitgliedstaaten die Auffassung, dass weitergehende Rechtsvorschriften nicht erforderlich seien. Wie in der Antwort auf die schriftliche Anfrage E-1595/98 von Frau Jackson(1) dargelegt, wird das Problem zum Teil in der europäischen Norm für Herzschrittmacher behandelt, die von der europäischen Normungsorganisation CENELEC herausgegeben wurde und die Störsicherheit von Herzschrittmachern gegenüber bestimmten Arten elektromagnetischer Felder betrifft. Daher verfolgt die Kommission zurzeit keine Pläne, zusätzliche Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu erlassen. (1) ABl. C 13 vom 20.1.1999.