92001E0622

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0622/01 von Nelly Maes (Verts/ALE) an den Rat. Belgische Visa.

Amtsblatt Nr. 261 E vom 18/09/2001 S. 0163 - 0164


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0622/01

von Nelly Maes (Verts/ALE) an den Rat

(2. März 2001)

Betrifft: Belgische Visa

Im Rahmen des dritten Pfeilers der Europäischen Union (Justiz und innere Angelegenheiten) ist auf die unsachgemäße Erteilung belgischer Visa hinzuweisen, und zwar vor allem deshalb, weil eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Belgien sofortigen Zugang zu allen Schengen-Ländern ermöglicht. Derartige Aufenthaltserlaubnisse sind für Kriminelle von hohem Wert und haben ein sehr großes Korruptionsrisiko für den Einwanderungsbereich zur Folge.

Im vergangenen Jahr erteilte Belgien etwa 9 500 Visa an marokkanische Antragsteller, wobei etwa 88 % dieser Visa (sowohl kurz- als auch langfristig) von der Ausländerbehörde in Belgien ungeachtet einer negativen Stellungnahme der konsularischen Dienststellen in Marokko erteilt wurden. Diese negative Stellungnahme aufgrund der Nichterfuellung der Kriterien wird demnach systematisch ignoriert.

Einige Antragsteller erklären öffentlich, dass sie nicht die Absicht haben, nach Belgien, sondern in ein anderes Schengen-Land zu reisen, wo die Erteilung von Visa strikteren Regelungen unterliegt.

Dies führt zu einer negativen Stellungnahme, die der Ausländerbehörde übermittelt wird, woraufhin diese immer wieder eine Mitteilung zurückschickt, der zufolge den Antragstellern dennoch die Visa erteilt werden sollen. Es steht zu befürchten, dass immer mehr Menschenschmuggler versuchen werden, über Marokko in die EU zu gelangen.

Dadurch wird die Wirkung von Aktionen der EU mit dem Ziel zunichte gemacht, lukrative Routen für den Menschenschmuggel zu schließen.

Hat der Rat angesichts der vorgenannten Tatsachen bei der belgischen Regierung auf wesentliche Vorbeugemaßnahmen in ihrer Visapolitik gedrungen, wie z.B. ein Rotationssystem für heikle Funktionen, eine doppelte Kontrolle und die Überprüfung von Beamten?

- Falls ja, wann hat der Rat sich mit diesem Ersuchen an die belgische Regierung gewandt?

- Falls nein, warum hat der Rat noch nicht auf wesentliche Vorbeugemaßnahmen in der Visapolitik der belgischen Regierung gedrungen, und zwar angesichts ihrer Bedeutung für den dritten Pfeiler der Europäischen Union (Justiz und innere Angelegenheiten) und die Politik der Schengen-Länder? Wird der Rat nachträglich auf solche Maßnahmen dringen?

Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-0621/01 und E-0622/01

(30. Mai 2001)

Der Rat teilt der Frau Abgeordneten mit, dass Fragen betreffend Einwanderung, Visa und Asyl seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen. Es obliegt daher der Kommission als Hüterin der Verträge nachzuprüfen, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen in diesen Bereichen nachkommen.