92001E0410

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0410/01 von Karla Peijs (PPE-DE) an die Kommission. Verbot der Zertifizierungszeichen privater Dienstleistungsunternehmen.

Amtsblatt Nr. 364 E vom 20/12/2001 S. 0007 - 0008


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0410/01

von Karla Peijs (PPE-DE) an die Kommission

(15. Februar 2001)

Betrifft: Verbot der Zertifizierungszeichen privater Dienstleistungsunternehmen

Der sogenannte Blue Guide erläutert hinsichtlich des Verbots von Drittzertifizierungszeichen, dass sich die freiwillige Kennzeichnung generell nicht auf Aspekte beziehen darf, die bereits vom Anwendungsbereich der CE-Kennzeichnung erfasst werden.

Ist sich die Kommission der Tatsache bewusst, dass durch dieses generelle Verbot der Drittzeichen im Anwendungsbereich der CE-Kennzeichnung das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Richtlinientexte von Erlaubnis und Verbot ins Gegenteil verkehrt wird und die europäischen Drittzertifizierer damit in ihrer Existenz gefährdet sind?

Wie rechtfertigt die Kommission, dass sie mit einem rechtsunverbindlichen Papier (Blue Guide) ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments einen derart folgenschweren Eingriff in die vorhandenen Marktstrukturen vornimmt?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(3. September 2001)

Die CE-Kennzeichnung ist eine zwingend vorgeschriebene Konformitätskennzeichnung, die auf Erzeugnissen anzubringen ist, welche den Richtlinien nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept unterliegen, bevor diese Erzeugnisse in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden. Die CE-Kennzeichnung besagt, dass ein Erzeugnis den Bestimmungen aller relevanten Richtlinien entspricht. Zudem ist die CE-Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung, die auf einem Erzeugnis zum Nachweis der Übereinstimmung mit allen einschlägigen Richtlinien der Gemeinschaft angebracht werden kann.

Die Anbringung zusätzlicher Zeichen ist erlaubt, sofern solche Zeichen nicht zu Verwechslungen mit der Bedeutung oder dem Aussehen der CE-Kennzeichnung führen können und weder die Leserlichkeit noch die Sichtbarkeit der CE-Kennzeichnung beeinträchtigen.

Dies wird im Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien(1) näher erläutert. In Abschnitt 7.4 dieses Leitfadens CE-Kennzeichnung und andere Zeichen heißt es: In Anbetracht der Ziele der technischen Harmonisierung müssen Zeichen, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung angebracht werden, eine andere Funktion als die CE-Kennzeichnung erfuellen. Mit ihnen sollte daher ein zusätzlicher Nutzen in dem Sinne verbunden sein, dass sie die Konformität mit Zielen zum Ausdruck bringen, die sich von den Zielen der CE-Kennzeichnung unterscheiden.

Dieser Leitfaden wurde von den Dienststellen der Kommission erstellt, um das Verständnis der Richtlinien nach dem neuen Konzept zu fördern und zu erleichtern.

Im Übrigen führt der Leitfaden kein generelles Verbot von Drittzeichen ein. Der Leitfaden kann einen Rechtsakt nicht ersetzen, und er kann auch nicht ändern, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Er kann aber die Bedeutung, die Tragweite und die praktischen Konsequenzen der behandelten Richtlinien erläutern.

(1) Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, C-22-99-014-DE-C.