SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0228/01 von Caroline Lucas (Verts/ALE) an die Kommission. Handel, Entwicklung und Forstpolitik der EU.
Amtsblatt Nr. 235 E vom 21/08/2001 S. 0157 - 0157
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0228/01 von Caroline Lucas (Verts/ALE) an die Kommission (5. Februar 2001) Betrifft: Handel, Entwicklung und Forstpolitik der EU 90 % der 1,2 Milliarden extrem Armen die von 1 USD pro Tag oder weniger leben müssen sind zu ihrem Lebensunterhalt auf Wälder angewiesen oder sind besonders abhängig von Forstressourcen. Wie wird die Kommission gewährleisten, daß Projekte der EG nicht ohne eine strenge Prüfung der Folgen für die Umwelt und die Allgemeinheit durchgeführt werden und daß EG-Hilfe nach Konsultation nicht nur mit den Regierungen der Empfängerländer, sondern auch mit der Zivilgesellschaft vergeben wird? Antwort von Herrn Nielson im Namen der Kommission (6. April 2001) Die Kommission ist sich darüber im Klaren, daß die Forstressourcen für die besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen unserer Erde einen wesentlichen Anteil ihrer Einkommensquellen darstellen und daß sie gewährleisten muß, daß die Projekte, die sie in den Entwicklungsländern finanziert, keine negativen Auswirkungen auf diese Ressourcen haben. 1993 hat die Kommission damit begonnen, nach und nach alle Projektvorschläge im Bereich Entwicklung darauf hin zu prüfen, welche Auswirkungen das Projekt auf die Umwelt haben könnte. Zu diesem Zweck wurde in der Kommission ein Umwelthandbuch eingeführt, in dem die Verfahren und Methoden im Umweltbereich, die für Zusammenarbeits- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des Lomé-IV-Abkommens gelten, beschrieben werden. Eine vergleichbare Methode wurde für die Projekte der Zusammenarbeit mit den Ländern Lateinamerikas, Asiens und des Mittelmeerraums (ALAMED) entwickelt. Ein neuer Leitfaden über die Einbeziehung der Umweltbelange, der den Inhalt der beiden genannten Unterlagen kombiniert und aktualisiert, wird derzeit fertiggestellt und soll in den kommenden Monaten zunächst versuchsweise angewandt werden. Anhand dieser in dem Leitfaden festgelegten Leitlinien soll festgestellt werden, ob die Durchführung eines Projekts möglicherweise der Umwelt schaden könnte. Wenn dies der Fall ist, muß dem Projektvorschlag eine Studie über die Auswirkungen beigefügt werden, wobei die Ausführlichkeit der Studie von der Komplexität des Projekts abhängt. Anhand einer solchen Studie, die unabhängig durchgeführt werden muß, sollte es möglich sein, spezifische Maßnahmen zu empfehlen, die die negativen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt verhindern oder abschwächen, oder aber, wenn die Auswirkungen auf die Umwelt zu erheblich sind, sollte der Schluss gezogen werden, daß das Projekt nicht finanziert wird. Des weiteren sei darauf hingewiesen, daß in dem neuen Leitfaden empfohlen wird, neben den negativen Auswirkungen auch den positiven Effekt zu analysieren, den das Projekt auf die Umwelt haben könnte. Zu der Studie über die Auswirkungen auf die Umwelt gehört schließlich auch die öffentliche Konsultation der Beteiligten, insbesondere der betroffenen Bevölkerung. Konsultationen müssen durchgeführt werden, um die Standpunkte der Beteiligten zu erfahren, wie der Regulierungsbehörden (beispielsweise die für den Umweltschutz zuständigen nationalen Ministerien), der Nichtregierungsorganisationen (NRO) und der Vertreter der Öffentlichkeit und anderer Interessengruppen. Hierbei muß nach den geeigneten und anerkannten Methoden vorgegangen werden, da diese garantieren, daß die Standpunkte der Beteiligten in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden. Das im Umwelthandbuch geforderte Verfahren ist komplex und erfordert erhebliche Humanressourcen. Die Kommission bemüht sich, diese Bestimmungen vor jeder Entscheidung über die Finanzierung eines Projekts im Bereich Entwicklung anzuwenden.