SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0186/01 von Lousewies van der Laan (ELDR) an den Rat. Informationsaustausch über Gesundheitsrisiken für Militärpersonal.
Amtsblatt Nr. 261 E vom 18/09/2001 S. 0057 - 0058
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0186/01 von Lousewies van der Laan (ELDR) an den Rat (5. Februar 2001) Betrifft: Informationsaustausch über Gesundheitsrisiken für Militärpersonal Bekanntlich ist in ganz Europa Besorgnis wegen der möglichen toxischen Gefährdung durch das abgereicherte Uran entstanden, das in der von NATO-Soldaten verwendeten Munition enthalten ist. Die Universität von Witten-Herdecke hat eine Untersuchung unter Radartechnikern der Bundeswehr durchgeführt, die mit den Raketenabwehrsystemen Hawk und Patriot gearbeitet haben. Von den 99 untersuchten ehemaligen Radartechnikern sind 69 an Krebs erkrankt. 24 von ihnen sind bereits gestorben. Dies wurde am 13. Januar dieses Jahres vom ZDF berichtet. 1. Ist dem Rat dieser letzte Bericht bekannt? 2. Teilt der Rat die Auffassung, dass Besorgnis über die Gesundheit von Arbeitnehmern in den Streitkräften in Europa nachteilige Auswirkungen für die gemeinsame Verteidigungspolitik haben könnte? 3. Falls ja, teilt der Rat die Auffassung, dass Informationen über die Gesundheit von europäischem Militärpersonal unter Artikel 16 des Vertrags fallen und dass alle Informationen über die vorgenannten und andere Sachverhalte zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden müssen, sobald sie bekannt werden? 4. Werden die verfügbaren Informationen über die möglichen nachteiligen Auswirkungen der Hawk- und Patriot-Raketenabwehrsysteme derzeit zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht, deren Streitkräfte mit diesen Systemen arbeiten? Wie wird dieser Informationsaustausch koordiniert? 5. Beabsichtigt der Rat, gemäß Artikel 21 des Vertrags das Europäische Parlament über die vorgenannten und eventuell damit verbundene Angelegenheiten zu unterrichten? Antwort (31. Mai 2001) Der Bericht, auf den sich die Frage der Frau Abgeordneten bezieht, ist dem Rat nie zur Kenntnis gebracht worden. Daher wurde sein Inhalt auch nicht erörtert. Die Gesundheit der nationalen Truppenkontingente, die von den Mitgliedstaaten für EU-geführte Operationen zur Krisenbewältigung gegebenenfalls bereitzustellen sind, wird dem Rat in seinen Beratungen über Fragen der Krisenbewältigung natürlich ein Anliegen sein. Der Rat bestätigte auf seiner Tagung vom 22. Januar 2001 seine Kenntnisnahme von der großen Besorgnis der Öffentlichkeit und brachte seine Entschlossenheit zum Ausdruck, völlige Klarheit in der Frage des abgereicherten Urans zu schaffen. Dabei forderte er entsprechend Artikel 16 des Vertrags völlige Transparenz und einen offenen Informationsaustausch zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit anderen Organisationen, die dieser Angelegenheit nachgehen. Es wurde allgemeines Einvernehmen darüber erzielt, dass es zuerst Sache der NATO als der für die Krisenbewältigung im Balkan federführenden Institution ist, die Informationen der Teilnehmer über den Einsatz von abgereichertem Uran, über die Truppenaufenthalte und über medizinische Aspekte zu sammeln. Ferner stellte der Rat fest, dass verschiedene Gremien (UNEP, WHO, NATO und der von der Kommission eingesetzte Ausschuss) derzeit dieser Angelegenheit auf den Grund gehen. Die Schlussfolgerungen des Berichts der Sachverständigengruppe nach Artikel 31 des Euratom-Vertrags wurden am 6. März 2001 veröffentlicht. Es wird damit gerechnet, dass andere Berichte in Kürze veröffentlicht werden. Sobald diese Berichte vorliegen, wird der Rat diese Frage erneut prüfen, um zu beurteilen, ob auf Unionsebene spezifische Initiativen oder Maßnahmen erforderlich sind. Nach Artikel 21 des Vertrags wird das Europäische Parlament ständig über die Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf dem Laufenden gehalten. Es wird selbstverständlich auch über die Ergebnisse der einschlägigen Untersuchungen und über etwaige Folgemaßnahmen unterrichtet.