SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0006/01 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission. Ablassen von Kerosin über dem Meer.
Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0153 - 0154
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0006/01 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission (17. Januar 2001) Betrifft: Ablassen von Kerosin über dem Meer In Fischereikreisen ist bekannt, daß Flugzeuge häufig Kerosin über der Nordsee ablassen. Es handelt sich häufig um Mengen von über (zehn)tausenden Litern Kerosin. In den letzten Jahren gab es beträchtliche Fortschritte durch das Verbot von Ableitungen auf hoher See von Schiffen aus, das Verbot der Verbrennung auf See usw., doch wurde das Ablassen von Kerosin von Flugzeugen aus nicht behandelt. Ist das Ausmaß des Problems für das Ökosystem der Nordsee und des Mittelmeers bekannt? Sind Maßnahmen möglich, um diese Ableitungen zu beschränken, zu untersagen bzw. nur in allergrößten Notfällen zuzulassen? Warum wurden diese Maßnahmen noch nicht angewandt? Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission (19. März 2001) Das Ablassen von Kraftstoffen durch Flugzeuge während des Fluges ist ein Verfahren für Langstreckenfluege, um in Notsituationen das Gewicht des Flugzeuges auf das für ein sicheres Landen zulässige Hoechstgewicht zu senken. Es erfolgt nur, wenn die Flugroute wegen technischer Probleme oder ernster Erkrankung von Fluggästen geändert werden muß. Dieses Verfahren beruht auf den internationalen JAR-OPS-Normen (Joint Aviation Requirements/Operations), nach denen der Flugzeugbetreiber verpflichtet ist dafür zu sorgen, daß das maximal zulässige Landegewicht des Flugzeugs nicht überschritten wird. In diesem Zusammenhang ist das Ablassen von Kraftstoffen ausdrücklich erlaubt, sofern dies sicher geschieht. In solchen Notfällen wird dem Flugzeug in der Regel ein Luftraum zugewiesen, möglichst über unbewohnten Gebieten. Aufgrund der Höhe und Geschwindigkeit des Flugzeuges während des Ablassens sowie der Luftturbulenzen hinter dem Flugzeug, durch die das Kerosin in kleinste Tröpfen zerstäubt wird, erreicht nur ein sehr kleiner Anteil der Kerosinmenge überhaupt den Boden. Der Kommission sind keine speziellen Umweltverträglichkeitsstudien zu diesem Thema bekannt, aber nach den vorliegenden Informationen dürfte die Konzentration pro km2 Land- oder Seefläche so niedrig sein, daß Auswirkungen auf das Ökosystem unwahrscheinlich sind. Da ein Ablassen von Kerosin nur in Notsituationen erfolgt, wenn Menschenleben in Gefahr sind, und da es keine nennenswerten Auswirkungen auf Ökosysteme gibt, erscheint ein Verbot des Ablassens von Kerosin nicht realistisch. Darüber hinaus stellt das Ablassen von Kerosin für den Flugzeugbetreiber eine bedeutende finanzielle Einbuße dar, so daß davon ausgegangen werden kann, daß dies nur im äußersten Notfall erfolgt.