92000E3877

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3877/00 von Michael Cashman (PSE) an die Kommission. Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb.

Amtsblatt Nr. 151 E vom 22/05/2001 S. 0208 - 0209


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3877/00

von Michael Cashman (PSE) an die Kommission

(4. Dezember 2000)

Betrifft: Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb

Kann die Kommission bestätigen, daß die europäischen Rechtsvorschriften bald verbindlich festlegen werden, daß bei Fahrrädern mit elektrischem Hilfsantrieb gleichzeitig die Pedale benutzt werden müssen, d.h. daß auch der Motor stehen bleibt, wenn nicht mehr getreten wird? Falls es sich so verhält, werden die Rechtsvorschriften im Vereinigten Königreich geändert werden, die es gegenwärtig zulassen, daß Fahrräder auch nur durch den elektrischen Motor angetrieben werden können.

Teilt die Kommission die Auffassung, daß die geltenden Beschränkungen für das Gewicht des Fahrzeugs, die Motorleistung und die durch den Motor erreichbare Hoechstgeschwindigkeit angemessene und ausreichende Beschränkungen für solche Fahrzeuge darstellen und sie daher als normale Fahrräder behandelt werden können?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(11. Januar 2001)

Ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates(1) zur Änderung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge(2) wird derzeit in der Arbeitsgruppe Kraftfahrzeuge des Rates erörtert. Im ursprünglichen Vorschlag der Kommission, der vom Parlament am 27. Oktober 1999 in erster Lesung ohne Änderungen angenommen wurde, sind bestimmte Fahrzeuge von der Anwendung der geplanten Richtlinie ausgenommen.

Zu diesen Fahrzeugen gehören u.a. pedalkraftunterstützte Fahrräder (EPACs) mit elektrischem Hilfsmotor, deren Motorleistung höchstens 0,25 kW beträgt, bei denen der Motor mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit allmählich gedrosselt und bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h abgeschaltet wird und die nicht vom Motor allein angetrieben werden können.

Mehrere Änderungsvorschläge der Mitgliedstaaten wurden erörtert, doch ist bisher keine Entscheidung gefallen. Die Kommission kann augenblicklich nicht voraussagen, wie stark sich der Wortlaut des Vorschlags im gemeinsamen Standpunkt des Rates ändern wird und ob beispielsweise für EPACs vorgeschrieben wird, daß der Motor nur arbeiten kann, wenn zugleich getreten wird.

(1) ABl. C 337 E vom 28.11.2000.

(2) ABl. L 225 vom 10.8.1992.