92000E3854

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3854/00 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Erweiterung und Fischerei.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0066 - 0066


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3854/00

von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission

(8. Dezember 2000)

Betrifft: Erweiterung und Fischerei

Nach zweijährigen Verhandlungen mit den Bewerberländern der Luxemburger Gruppe (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowenien, Estland und Zypern) und dem Beginn der Verhandlungen mit der Helsinki-Gruppe (Rumänien, Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta) am 28. März 2000 hat das Europäische Parlament vor kurzem erneut eine Entschließung (R5-0417/2000(1) vom 4.10.2000) zur Erweiterung der Europäischen Union angenommen, in der die Forderungen des Europäischen Parlaments in Bezug auf das Beitrittsverfahren und die im Rahmen dieses Verfahrens stattfindenden Verhandlungen enthalten sind. Der Ausschuss für Fischerei des Parlaments hat in seinem Beitrag zu dieser Entschließung eine Reihe von Forderungen zum Fischereisektor vorgebracht.

Kann die Kommission den ungefähren Zeitplan für die Fischereigespräche im Rahmen der Beitrittsverhandlungen sowohl mit der Luxemburg-Gruppe als auch der Helsinki-Gruppe sowie gegebenenfalls den derzeitigen Stand der Verhandlungen und die bisher erzielten Fortschritte mitteilen?

Kann die Kommission ferner mitteilen, ob die Forderungen des Ausschusses für Fischerei des Europäischen Parlaments im Rahmen der Fischereiverhandlungen berücksichtigt werden und insbesondere die dringende Notwendigkeit einer Behebung der erheblichen Mängel, die bei den Fischereibehörden der meisten Bewerberländer bestehen, sowie der im Fischereisektor der Bewerberländer existierenden Mängel in Bezug auf die Umwelt- und Hygienenormen und die Inspektions- und Kontrollmaßnahmen, sowie die Notwendigkeit zuverlässiger Daten über die Struktur des Fischereisektors in den Bewerberländern, der Beseitigung von Verzerrungen wie Billigflaggen, des Aufbaus der erforderlichen zuständigen Verwaltungsstrukturen zur Beschaffung genauer und verlässlicher Informationen über den Fischereisektor und einer uneingeschränkten Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands?

(1) In der Sitzung vom 4.10.2000 angenommene Texte, S. 1.

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(14. Februar 2001)

Der Kommission ist die von dem Herrn Abgeordneten angeführte Entschließung bekannt. Sie schließt sich dem überwiegenden Teil der darin enthaltenen Empfehlungen im Hinblick auf die Fischerei an.

Die Beitrittsverhandlungen über das Kapitel Fischerei wurden im April 1999 mit Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik sowie Slowenien und im Oktober 2000 mit Lettland, der Slowakei und Malta eröffnet. Mit der Tschechischen Republik, Ungarn, Slowenien, Zypern, Estland und der Slowakei wurde dieses Kapitel angesichts der von diesen Ländern hinsichtlich ihrer Vorbereitungen zur vollen Umsetzung des Besitzstandes im Bereich der Fischerei eingegangenen Verpflichtungen vorläufig abgeschlossen.

Die Kommission misst angemessenen Verwaltungskapazitäten zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und dabei vor allem den Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen besondere Bedeutung zu. Wichtig sind auch angemessene Kapazitäten hinsichtlich der Struktur- und Marktmaßnahmen. Die Kommission achtet ferner darauf, daß jeder Bewerberstaat ein gesondertes und alle unter seiner Flagge fahrenden Fischereifahrzeuge umfassendes Register gemäß den Gemeinschaftsvorschriften erstellt. Somit ist es im Fischereisektor nicht mehr möglich, unter Billigflaggen zu fahren.

Die Umweltstandards werden in Kapitel 22 Umwelt behandelt. Gesundheitsstandards wie etwa hygienische und veterinär-hygienische Bestimmungen einschließlich der für Fisch und Fischereierzeugnisse geltenden Bestimmungen, werden in Kapitel 7 Landwirtschaft behandelt.