92000E2851

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2851/00 von Mogens Camre (UEN) an die Kommission. Beihilfen der Europäischen Union für NRO in Dänemark.

Amtsblatt Nr. 103 E vom 03/04/2001 S. 0229 - 0230


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2851/00

von Mogens Camre (UEN) an die Kommission

(5. September 2000)

Betrifft: Beihilfen der Europäischen Union für NRO in Dänemark

1. Welche privaten Organisationen (NRO), die sich in Dänemark mit Fragen der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit befassen, erhalten Beihilfen der Europäischen Union?

2. Um welche Beträge handelt es sich jeweils?

3. Welche Unterlagen liegen der Kommission vor, aus denen hervorgeht, daß die gewährten Beihilfen für die angegebenen Zwecke verwendet werden?

4. Welche Unterlagen liegen der Kommission vor, aus denen hervorgeht, daß die Organisationen, die Beihilfen erhalten, demokratisch verfasst sind bzw. daß die Leiter dieser Organisationen tatsächlich bestehende legitime Interessengruppen vertreten, die die Ziele verfolgen könnnen, für die die Mittel beantragt werden?

Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

(4. Oktober 2000)

Bis 1998 wurden über die Haushaltslinie B3-4114 (Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus) spezifische Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit finanziert. 1998 erhielt eine Organisation in Dänemark, AOF Arbeiterbildungsverein (Vejle) finanzielle Unterstützung (106,258 für ein Projekt der multikulturellen Ausbildung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Xenobus Europa bussen der Abner Dore).

1999 wurden über die Haushaltslinie B3-2006 (Pilotprojekte über multikulturelle Integration) Pilotmaßnahmen in diesem Bereich finanziert, jedoch wurde keine dänische Organisation als direkter Beihilfeempfänger im Rahmen der Aufforderung für die Einreichung von Vorschlägen durch die Kommission ausgewählt. Da in diesen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen eine transnationale Partnerschaft gefordert wurde, arbeiten einige Beihilfeempfänger partnerschaftlich mit dänischen Organisationen zusammen.

Im Jahre 2000 kann die Kommission über die Haushaltslinie B5-803 die Ausarbeitung eines neuen Gemeinschaftsprogramms zur Bekämpfung von Diskriminierungen ausarbeiten, das von der Kommission am 25. November 1991(1) im Rahmen eines Pakets von Vorschlägen nach Artikel 13 des EG-Vertrags vorgeschlagen wurde. Hierbei wünscht die Kommission, Initiativen zu subventionieren, die zu der Entwicklung von politischen und praktischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft, Religion und Konfession, Körperbehinderungen, Alter und sexueller Ausrichtung beitragen. Das Auswahlverfahren für die im Jahre 2000 zu finanzierenden Projekte nähert sich der Schlussphase nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Die Kommission prüft die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vorgelegten Vorschläge auf der Grundlage einer umfassenden Beschreibung der Maßnahme und der begleitenden Unterlagen. Diese Unterlagen enthalten die Satzungen der Organisation und bestätigen ihren Status im Rahmen des nationalen Gesetzes, belegen ihre Erfahrungen in der Praxis und ihre Fähigkeit für die Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln. Diese Unterlagen werden geprüft, bevor die Kommission eine Beihilfe für die geplante Maßnahme genehmigt.

Für die Finanzierung ausgewählter Projekte müssen Zwischenberichten, eine Schlussabrechnung und einen Schlussbericht über das Ergebnis des Projekts vorgelegt werden. Diese Dokumente werden vor der Auszahlung mit der letzten Rate der Beihilfe geprüft und bewertet. Buchprüfungen werden regelmäßig und ad hoc durchgeführt, sobald Zweifel über ein solides Management der besonderen Projekte aufkommen. Überdies hat die Kommission einen Vertrag mit einer unabhängigen Organisation abgeschlossen, die die 1999 finanzierten Projekte bewerten soll.

(1) KOM(1999) 567 endg.