SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2614/00 von Monica Frassoni (Verts/ALE) an die Kommission. Immobilienprojekt in Is Arenas, Sardinien (Italien).
Amtsblatt Nr. 113 E vom 18/04/2001 S. 0133 - 0133
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2614/00 von Monica Frassoni (Verts/ALE) an die Kommission (25. Juli 2000) Betrifft: Immobilienprojekt in Is Arenas, Sardinien (Italien) Die Kommission hat Italien ein Fristsetzungsschreiben wegen mutmaßlicher Verletzung der Richtlinien 85/337/EWG, 79/409/EWG und 92/43/EWG im Zusammenhang mit einem Immobilienprojekt in der Landschaft von gemeinschaftichem Interesse Is Arenas (Narbolia) auf Sardinien zugestellt. Dort wurden bereits Erschließungsarbeiten durchgeführt, Straßen, Golfplätze und Parkplätze angelegt und Musterbauten erstellt, ohne daß eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden wäre. Die Region Sardinien hat jedoch noch nicht dafür gesorgt, daß der frühere Zustand wiederhergestellt wird und die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um eine weitere Verschlechterung des Lebensraums zu verhindern. Der Wasserbedarf der Golfplätze könnte sich nachteilig auf die wasserführenden Schichten und somit den Wald auswirken. Gleichzeitig leidet der Wald unter der langen Trockenheit auf der Insel. Die Region Sardinien hat deshalb erst vor kurzem die italienische Regierung aufgefordert, die Insel zum Katastrophengebiet zu erklären. Während des Besuchs des Umweltministers Bordon vor Ort am 26. Juni 2000 erklärte sich die Region, vertreten durch den Umweltdezernenten Pani, bereit, die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Immobilienprojekt der Gesellschaft durchzuführen. Die Regionalverwaltung verfügt jedoch über keine für Umweltverträglichkeitsprüfungen zuständige Stelle und hat auch niemals eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei anderen Immobilienprojekten, die bisher eingereicht wurden, durchgeführt, wodurch zweifellos die ordnungsgemäße Durchführung und Unparteilichkeit des Verfahrens nicht gewährleistet werden kann. Die Region hat sich außerdem nicht zu den Auswirkungen der dort bereits durchgeführten Arbeiten geäußert. Inzwischen soll die Gesellschaft Is Arenas srl der Tageszeitung La nuova Sardegna vom 29. Juni zufolge die Absicht haben, den Rechtsweg zu beschreiten und sich dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung, das ihr Projekt behindern würde, zu entziehen. Kann die Kommission gewährleisten, daß das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung für das gesamte Immobilienprojekt und nicht nur auf einzelne Teile angewandt wird, wie die Region, die versucht hat, das erste 300-Betten-Hotel von dem Verfahren auszunehmen, selbst vor kurzem erklärt hat? Kann sie gewährleisten, daß während des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung alle Schäden berücksichtigt werden, die durch die bereits durchgeführten Arbeiten und insbesondere die Golfplätze entstanden sind? Kann sie gewährleisten, daß die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Landschaft ergriffen werden? Kann sie gewährleisten, daß die Öffentlichkeit angehört wird und andere Projektlösungen und/oder alternative Standorte in Betracht gezogen werden? Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission (3. Oktober 2000) Im Allgemeinen entspricht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die nur Teile eines Projekts erfasst und auch die Öffentlichkeit nicht informiert und konsultiert nicht den UVP-Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten(1) und Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997(2) zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG). Was die Frage der Umweltschäden und der Wiederherstellung der Landschaft betrifft, wird der Herr Abgeordnete auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage E-1038/2000(3) des Herrn Abgeordneten verwiesen. (1) ABl. L 175 vom 5.7.1985. (2) ABl. L 73 vom 14.3.1997. (3) ABl. C 89 E vom 20.3.2001.