92000E2562

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2562/00 von Andre Brie (GUE/NGL) an die Kommission. Sextourismus und Kinderprostitution an der EU-Außengrenze zu Tschechien.

Amtsblatt Nr. 136 E vom 08/05/2001 S. 0048 - 0049


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2562/00

von Andre Brie (GUE/NGL) an die Kommission

(28. Juli 2000)

Betrifft: Sextourismus und Kinderprostitution an der EU-Außengrenze zu Tschechien

Bezugnehmend auf alarmierende Berichte, wonach der Sextourismus und die Kinderprostitution an der deutsch-tschechischen Grenze gravierend zunehmen, und mit Blick auf den Bericht der Abgeordneten Eva Klamt über die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmißbrauch (Bericht über die Mitteilung der Kommission an den Rat, das EP, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen, KOM(1999) 262),

frage ich die Kommission:

1. welche konkreten Untersuchungen bisher durchgeführt wurden, um das ganze Ausmaß des Sextourismus und der Kinderprostitution an der deutsch-tschechischen Grenze zu erfassen?

2. welche Programme/Projekte durch die EU ins Leben gerufen wurden zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auf beiden Seiten der Grenze?

3. welche konkreten Projekte und Initiativen durch die EU gefördert werden, die sich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Prostituierten im Grenzgebiet (Deutschland Tschechien) und die Verhinderung ihrer Ausgrenzung engagieren?

4. welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind bzw. durchgeführt werden zum Auf- und Ausbau von grenzüberschreitenden Kooperationsstrukturen im sozialen, medizinischen und juristischen Bereich, um beispielsweise das Gesundheitsbewußtsein der Prostituierten wie auch der Freier zu stärken, oder das Zusammenwirken der Strafverfolgungsbehörden und der politischen Entscheidungsträger weiter zu entwickeln?

5. welche Schritte unternommen wurden/werden, um den Beitrittskandidaten Tschechien zu bewegen, aktiver gegen Sextourismus, Kinderprostitution und Menschenhandel vorzugehen?

Antwort von Herrn Vitorino im Namen der Kommission

(13. Oktober 2000)

Die Kommission teilt uneingeschränkt die Sorge des Herrn Abgeordneten über den Sextourismus mit Kindesmissbrauch und die Kinderprostitution an der Grenze der Union zur Tschechischen Republik. Sie wird daher ihre Anstrengungen zur Unterstützung von Opferhilfsorganisationen und die von ihr eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern einschließlich des Sextourismus mit Kindesmissbrauch und der Kinderpornographie fortsetzen.

Zunächst sei das Förder- und Austauschprogramm STOP angeführt, das auf die Unterstützung der für die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zuständigen Stellen und Organisationen zielt. Im Rahmen des Programms werden verschiedene Projekte gefördert, an denen sich in diesem Bereich tätige Organisationen und die Strafverfolgungsbehörden Tschechiens beteiligen. 1999 lag der Schwerpunkt beispielsweise auf dem Aufbau der erforderlichen Strukturen und der Entwicklung deutsch-tschechisch-ukrainischer Kooperationsprogramme zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels sowie der Prüfung der Möglichkeiten zur Errichtung einer operativen Datenbank zur Erfassung kinderpornographischer Delikte.

Seit Verabschiedung des Programms STOP im Jahre 1996 ist festzustellen, dass sich die beitrittswilligen Länder in zunehmendem Maße (durchschnittlich 44 %) beteiligen. Bis Ende 2000 wird die Kommission einen Vorschlag zur Verlängerung des Programms unterbreiten, der sicherstellen soll, dass die Einbeziehung der Bewerberländer in die Maßnahmen des Programms weiterhin Priorität hat. Die Kommission begrüßt, dass die Tschechische Republik und Deutschland sich auch künftig an den Anstrengungen zur Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch und der Kinderprostitution beteiligen werden.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ist die Rolle von Europol bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden sexuellen Ausbeutung herauszustellen. So steht dieses Amt in ständigem Kontakt zu den nationalen Verbindungsbeamten. In der Zukunft sollen mit den Bewerberländern Kooperationsabkommen geschlossen werden, die zu einer noch intensiveren Zusammenarbeit führen werden.

Ferner ist die Daphne-Initiative zu nennen, die in Form des Programms Daphne fortgeführt wird. Mit seiner Hilfe soll der verbreiteten und zunehmenden gemeinsamen Sorge angesichts der Gewalt gegen Frauen und Kinder begegnet werden. Am Daphne-Programm können sich nunmehr offiziell Projektträger der Bewerberländer beteiligen. Es liegen über 400 Kofinanzierungsanträge zur Prüfung vor.

Schließlich plant die Kommission Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, insbesondere der Kinderpornographie im Internet. Sie werden u.a. mehrere wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextourismus mit Kindesmissbrauch enthalten. Sobald der Rahmenbeschluss verabschiedet ist, bildet er einen Teil des Besitzstands, den auch die beitrittswilligen Ländern umsetzen müssen.