SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2364/00 von Lissy Gröner (PSE) an den Rat. Unterschiedliche Postgebühren in der EU.
Amtsblatt Nr. 103 E vom 03/04/2001 S. 0134 - 0134
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2364/00 von Lissy Gröner (PSE) an den Rat (24. Juli 2000) Betrifft: Unterschiedliche Postgebühren in der EU In einem Postamt in Paris mußte ich erfahren, dass für Postkarten innerhalb der EU unterschiedlich hohe Gebühren erhoben werden. Für eine Postkarte nach Finnland sind 3,80 FF, für eine Postkarte nach Deutschland 3,00 FF zu zahlen. Wie ist es möglich, dass von der Postbehörde unterschiedliche Tarife für die Mitgliedstaaten der EU unter der künftigen EU-Ratspräsidentschaft erhoben werden? Kann der Rat sicherstellen, dass sowohl eine Diskriminierung einzelner Mitgliedstaaten als auch eine Ungleichbehandlung der Tarifgestaltung der öffentlichen Dienste unterbleibt? Anlage: Gebührenblatt des Postamtes von Paris vom 30. Mai 2000 Antwort (7. November 2000) In Artikel 12 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität ist der Grundsatz aufgestellt, dass die Preise kostenorientiert sein müssen. Dies erklärt, weshalb die Gebühren je nach Bestimmungsort der Postsendung variieren können. Die Mitgliedstaaten können jedoch entscheiden, dass in ihrem Hoheitsgebiet einheitliche Gebühren gelten. Die Kommission hat am 30. Mai 2000 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG (KOM(2000) 319 endg.) angenommen. Die Erörterung dieses Vorschlags hat bereit im Rat begonnen.