SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2085/00 von Eija-Riitta Korhola (PPE-DE) an die Kommission. Tests an functional foods im Verhältnis zu Tests an Nutraceuticals.
Amtsblatt Nr. 053 E vom 20/02/2001 S. 0200 - 0200
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2085/00 von Eija-Riitta Korhola (PPE-DE) an die Kommission (28. Juni 2000) Betrifft: Tests an functional foods im Verhältnis zu Tests an Nutraceuticals Hat die Kommission geprüft, inwieweit sich die Testverfahren bei genetisch veränderten Nahrungsmitteln, die als functional foods gelten, von den Testverfahren für Nutraceuticals in den Mitgliedstaaten unterscheiden? Gibt es maßgebliche Unterschiede zwischen den Verfahren? Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission (28. Juli 2000) Im Gemeinschaftsrecht gibt es keine separate Kategorie der Functional Foods bzw. ihrer Inhaltsstoffe. Es kommt vor, dass Lebensmittel auf ihrem Etikett die Bezeichnung Functional für sich beanspruchen. Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit hat die Kommission ihre Absicht angekündigt, entsprechende Vorschläge zur Harmonisierung der Regeln für solche Ansprüche vorzulegen. Erzeugnisse, die aus genetisch veränderten Organismen bestehen, solche enthalten oder aus solchen hergestellt werden, gelten als neuartige Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelinhaltsstoffe. Diese bedürfen einer vorherigen Zulassung auf der Grundlage einer Sicherheitsbewertung gemäß Verordnung (EG) Nr. 258/97.