92000E2071

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2071/00 von Elizabeth Lynne (ELDR) an die Kommission. Kernfinanzierung von NRO, die für behinderte Menschen tätig sind.

Amtsblatt Nr. 113 E vom 18/04/2001 S. 0062 - 0063


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2071/00

von Elizabeth Lynne (ELDR) an die Kommission

(27. Juni 2000)

Betrifft: Kernfinanzierung von NRO, die für behinderte Menschen tätig sind

Kann die Kommission für die Jahre 1999, 1998 und 1997 genau darlegen, welche Beträge für die Kernfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich behinderter Menschen tätig sind, bereitgestellt wurden, welche Organisationen die Mittel im einzelnen erhalten haben und aus welchen Haushaltslinien diese entnommen wurden?

Kann die Kommission erläutern, welche Organisationen nach den derzeitigen Plänen für 2000 und 2001 solche Mittel erhalten sollen und aus welchen Haushaltslinien diese kommen werden.

Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

(3. Oktober 2000)

Im Jahr 1997 wurden 26 Nichtregierungsorganisationen (NRO) Mittel in Höhe von 1,6 Mio. gewährt (Haushaltslinie B3-4106). 1998 wurden für 14 NRO 1,28 Mio. bereitgestellt (Haushaltslinie B3-4106). 1999 erhielten 10 NRO 0,87 Mio. (Haushaltslinie B3-4111).

Die Aufstellung der NRO, denen 1997, 1998 und 1999 Beihilfen gewährt wurden, ist der Frau Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments direkt übermittelt worden.

In den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000 erhielt das Europäische Behindertenforum eine Kernfinanzierung in Höhe von 750 000; diese Organisation wurde in dem Kommentar zu der einschlägigen Haushaltslinie jeweils erwähnt.

Im Jahr 2000 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Unterstützung der Koordinierungstätigkeiten der auf europäischer Ebene tätigen Organisationen zur Bekämpfung von Diskriminierungen (Haushaltslinie B5-803). Als Ergebnis dieser Aufforderung ist die Kommission derzeit damit befasst, mit einer Reihe von Organisationen, von denen einige zugunsten von Behinderten tätig sind, Beihilfevereinbarungen zu treffen. Angaben dazu, welche Organisationen Zuschüsse erhalten haben, werden auf der Website der Kommission veröffentlicht:

(http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/disable/index_en.htm).

Im Jahr 2001 wird die Kernfinanzierung einschlägiger Organisationen auf europäischer Ebene, die Erfahrungen mit der Bekämpfung von Diskriminierungen haben, unter das Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen fallen, das dem Rat und dem Parlament zur Zeit vorliegt. Das Programm beruht auf Artikel 13 des EG-Vertrags und deckt die Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ab. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Kriterien für die Auswahl der auf europäischer Ebene tätigen NRO für diesen Zweck gemeinsam mit dem Programmausschuss festgelegt werden sollten. Dann wird auf der Grundlage dieser Kriterien eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Aus diesem Grund kann man im jetzigen Stadium noch keine Auskünfte darüber geben, welche Organisationen Zuschüsse erhalten werden.