SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2026/00 von Pedro Marset Campos (GUE/NGL) an die Kommission. Verschmutzung des Flusses Segura (Murcia, Spanien).
Amtsblatt Nr. 113 E vom 18/04/2001 S. 0057 - 0058
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2026/00 von Pedro Marset Campos (GUE/NGL) an die Kommission (21. Juni 2000) Betrifft: Verschmutzung des Flusses Segura (Murcia, Spanien) Die Verschmutzung des Segura (Murcia, Spanien) ist ein schwerwiegendes Problem, dessen Lösung langwierig ist und von den zuständigen Behörden nur zögerlich in Angriff genommen wird. Besonders betroffen davon sind die Ortschaften Murcia, Orihuela, La Vega Media und Vega Baja in der Autonomen Gemeinschaft Murcia und Alicante in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Im Februar dieses Jahres wurde der Bau und der Betrieb der Abwasserkläranlagen für Pedanías de Baños y Mendigo, La Murta, Lobosillo, La Tercia, Gea y Truyols und Cabezo de la Plata genehmigt, die aus dem EFRE gefördert werden, um einen Teil dieses ernsten Problems zu beheben. Allerdings haben sich derartige Maßnahmen in der Vergangenheit als unzureichend erwiesen. Vertritt die Kommission nicht die Ansicht, daß es dringend erforderlich ist, die zuständigen regionalen Behörden aufzufordern, unverzüglich rasche und globale Maßnahmen zu ergreifen, um das von der Europäischen Union festgeschriebene Recht ihrer Bürger auf eine gesunde Umwelt gewährleisten zu können? Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission (19. September 2000) In einer Mitteilung über die Strukturfonds und die Leitlinien für die Strukturfondsprogramme des Zeitraums 2000-2006(1) hat die Kommission hervorgehoben, wie wichtig die Wasserwirtschaft insbesondere in Bezug auf die Sammlung, Behandlung und Entsorgung von kommunalen Abwässern ist. Besonders zu beachten sind den Leitlinien zufolge die Wahl der Einleitstellen und die Auswirkungen der Einleitungen auf die Umwelt. Die Kommission steht kurz davor, die Verhandlungen mit Spanien über das neue gemeinschaftliche Förderkonzept für die spanischen Ziel-1-Regionen abzuschließen. Sie wird die Vorschläge Spaniens für alle spanischen Regionen, also auch die Provinz Murcia, im Lichte der in den Leitlinien genannten Prioritäten prüfen. Aus den derzeit verfügbaren Angaben geht nicht hervor, ob die Richtlinie 76/464/EWG des Rates betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft(2) und die anderen einschlägigen Richtlinien(3) in diesem Fall Anwendung finden. Grundsätzlich müssen alle Ableitungen von Stoffen aus der Liste I vorher genehmigt und etwaige Ableitungen von Stoffen aus der Liste II von den nationalen Behörden geprüft werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, zur Verringerung der Verschmutzung durch Stoffe aus der Liste II Programme mit entsprechenden Qualitätszielen aufzustellen. (1) ABl. C 267 vom 22.9.1999. (2) ABl. L 129 vom 18.5.1976. (3) Richtlinie 82/176/EWG, ABl. L 81 vom 27.3.1982. Richtlinie 83/513/EWG, ABl. L 291 vom 24.10.1983. Richtlinie 84/156/EWG, ABl. L 74 vom 17.3.1984. Richtlinie 84/491/EWG, ABl. L 274 vom 17.10.1984. Richtlinie 86/280/EWG, ABl. L 181 vom 4.7.1986.