92000E1453

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1453/00 von Alexander Radwan (PPE-DE) an die Kommission. Bootssteuer für die Einfahrt in griechische Gewässer.

Amtsblatt Nr. 053 E vom 20/02/2001 S. 0144 - 0144


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1453/00

von Alexander Radwan (PPE-DE) an die Kommission

(10. Mai 2000)

Betrifft: Bootssteuer für die Einfahrt in griechische Gewässer

In Griechenland gilt seit Anfang dieses Jahres eine Sondersteuer für die Einfahrt von Booten in griechische Hoheitsgewässer (Gesetz des griechischen Staates Nr. 2743/1999 vom 14. Januar 2000). Diese Steuer ist, unabhängig von der Flagge, für alle Boote mit mehr als sieben Metern Länge zu entrichten. Sie beträgt 2000 GrD je Meter Bootslänge und ist für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen gültig. Boote, die einen Dauerliegeplatz in einem griechischen Hafen haben, sind von der Abgabe befreit. Allerdings geht der Status des Dauerliegeplatzes verloren, wenn das Boot länger als 30 Tage im Jahr außerhalb griechischer Gewässer verbleibt.

Verstößt die griechische Abgabe gegen den Grundsatz der Freizügigkeit, weil ein Bootseigner mit Dauerliegeplatz in Griechenland nur noch maximal 30 Tage außerhalb des Landes segeln darf, wenn er die Steuer vermeiden möchte?

Ist es richtig, daß für Griechenland Sonderregelungen bis 2001 gelten, die es ihm erlauben, für seine Gewässer eine solche Einfahrtstaxe vorzusehen?

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(6. Juni 2000)

Der Herr Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage E-1062/00 von Herrn von WOGAU(1) verwiesen.

(1) ABl. C 26 E vom 26.1.2001, S. 150.