SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1190/00 von Timothy Kirkhope (PPE-DE) an die Kommission. Europäischer Sozialfonds.
Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0209 - 0209
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1190/00 von Timothy Kirkhope (PPE-DE) an die Kommission (10. April 2000) Betrifft: Europäischer Sozialfonds Im Rahmen des derzeitigen Zahlungssystems für den Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten Projekte von freiwilligen Vereinigungen oder in den Gemeinschaftssektor fallende Projekte eine Vorschußzahlung von 50 %, auf die eine weitere Zahlung von 30 % folgt (sobald die erste Vorauszahlung zur Hälfte in Anspruch genommen ist). Die verbleibenden 20 % werden nach der Endabrechnung ausgezahlt. Das von der Dienststelle für Ausbildung und Beschäftigung vorgeschlagene neue System sieht eine Vorschußzahlung von nur 10 % vor, so daß für die Projekte anschließend nachträgliche Abrechnungen (wahrscheinlich vierteljährlich) vorgelegt werden müssen, um weitere Zahlungen zu erhalten. Ein Restbetrag von 20 % wird zurückbehalten, um die Restzahlung nach entsprechender Endabrechnung abzudecken. Kann die Kommission mitteilen, ob sie befugt bzw. berechtigt ist, in einzelstaatliche Zahlungsmodalitäten für Zahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds einzugreifen und ob sie der Auffassung ist, daß die Mittel auf diese Weise zu uneffizient bzw. in einer Art und Weise verteilt werden, die es den Organisationen, die diese Unterstützung verdienen und zum Überleben benötigen, unmöglich macht, in angemessener Weise über die Mittel zu verfügen? Es wird geschätzt, daß wenigstens 90 bis 95 % der Organisationen, die derzeit Unterstützung aus dem ESF erhalten, nach dem neuen Zahlungssystem ihre Tätigkeit einstellen müssen, da sie nicht mehr über genügend Mittel zur Fortsetzung ihrer Programme verfügen. Wäre es der Kommission möglich, das alternative Zahlungssystem, das von den betroffenen Organisationen vorgeschlagen wird, zu unterstützen? Sie schlagen nämlich das schottische Modell vor, das wie folgt aussieht: - 1. Quartal: Vorschußzahlung von 30 % - 2. Quartal: Vorschußzahlung von 25 % bei zufriedenstellender Abrechnung des 1. Quartals - 3. Quartal: Vorschußzahlung von 25 % bei zufriedenstellender Abrechnung des 2. Quartals - 4. Quartal: Endzahlung von 20 % bei zufriedenstellender Abrechnung aller Quartale. Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission (3. Mai 2000) Verantwortlich für die Festlegung der detaillierten Vorschriften zur Durchführung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem Mitgliedstaat ist die für die Abwicklung des Programms zuständige Behörde. So enthalten die von der Kommission verabschiedeten Planungsunterlagen beispielsweise keine Informationen über die an die Projektorganisatoren zu leistenden Vorschußzahlungen. Die Kommission hat daher in dieser Frage keine Handhabe. Allerdings hat die Dienststelle für Ausbildung und Beschäftigung nach Diskussionen im Vereinigten Königreich unlängst beschlossen, die Vorschußzahlung von 10 % auf 30 % der im ersten Jahr anfallenden Kosten des Projekts für alle Organisationen anzuheben. Die Kommission hat diese Entscheidung begrüßt.