SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0866/00 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Schutz der Verbraucher gegen die Verwendung von Radiogeräten mit der neuen DAB-Technologie.
Amtsblatt Nr. 046 E vom 13/02/2001 S. 0067 - 0068
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0866/00 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission (22. März 2000) Betrifft: Schutz der Verbraucher gegen die Verwendung von Radiogeräten mit der neuen DAB-Technologie 1. Hat die Kommission Kenntnis von den jüngst erschienenen Artikeln im New Scientist vom 12. Februar 2000 und in der Zeitschrift Hifi Choice vom Februar 2000, in denen in bezug auf die neue Digital-Radiotechnologie (Digital Audio Broadcasting, DAB) folgendes berichtet wird: a) Käufern von DAB-Radios wird eine beinahe-CD-Qualität vorgegaukelt, wogegen in Wahrheit die Qualität für verschiedene Arten von Musik unter dem Niveau eines FM-Radios bleibt; b) durch die DAB-Technik gehen Teile der Tonaufnahmen verloren, während an anderer Stelle Geräusche hinzugefügt werden; dadurch können Geräusche, die nicht bei der Originalaufnahme der CD oder des DAB-Bandes aufgezeichnet wurden, stark verfremdet werden; c) die Anschaffungskosten eines DAB-Radios betragen zur Zeit mindestens 800 Euro und kann bis zu 1 600 Euro betragen; d) das Problem wird größtenteils verursacht durch die Abhängigkeit vom internationalen Standard von 48 Kiloherz und den darauf abgestimmten Chips, die den Empfangsgeräten eingesetzt werden, während im Gegensatz zu den ursprünglichen Erwartungen 32 Kiloherz ein besseres Resultat liefern? 2. Teilt die Kommission die Vermutung, daß die zur Zeit noch teuere DAB-Technologie in absehbarer Zeit für eine wachsende Zahl von Verbrauchern erschwinglich wird, und daß dies dazu führen kann, daß durch steigende Verkaufszahlen immer mehr Käufer mit den Nachteilen dieser Technik konfrontiert werden, so daß es triftige Gründe dafür gibt, mit Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher gegen die weitere Verbreitung eines unzureichenden Erzeugnisses zu reagieren? 3. Ist die Kommission bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, daß: a) Verbraucher, die bereits in die neue DAB-Technologie investiert haben in der Erwartung, sich dadurch eine höhere Qualität erkauft zu haben vom Hersteller für ihren Kauf entschädigt werden; b) Maßnahmen zur Anpassung oder Verbesserung dieser Technologie getroffen werden; c) die Rundfunkanstalten ihre Signale anpassen, um die Qualität des Empfangs zu verbessern? Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (3. Mai 2000) 1. Die Kommission ist auf dem laufenden über die Situation, auf die der Herr Abgeordnete hinweist. Die Artikel befassen sich mit dem digitalen Hörfunksystem (DAB), das von den Forschungspartnern Eureka 147 entwickelt und vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI)(1) genormt wurde. Das angesprochene Problem ist jedoch allgemeiner. Bei jedem Übertragungssystem, das sich der digitalen Kompression bedient, werden diese Schwierigkeiten auftreten, wenn das Ausgangsmaterial des Programms bei der Produktion bereits komprimiert wurde. Diese sogenannte Verkettung digitaler Kompressionssysteme beeinträchtigt die Programmqualität für den Endbenutzer. In jedem Schritt kommen Mängel hinzu und werden in der Kette weiter übertragen. Die letztendliche Übertragungsqualität für den Benutzer kann daher schlechter sein als das Original. Dieses Problem wurde bereits erkannt und im Bereich des digitalen Fernsehens behandelt. Inzwischen kann die Kompression für die Produktion und die Nachproduktion verwendet werden und zur Übertragung ohne erheblichen Qualitätsverlust erneut komprimiert werden. Möglicherweise können für den digitalen Rundfunk ähnliche Techniken verwendet werden. Soweit die Kommission jedoch informiert ist, gibt es keine technischen Standardlösungen. 2. Was den Aspekt des Verbraucherschutzes anbelangt, so ist die Kommission der Meinung, daß kein Entschädigungsbedarf für den Verbraucher besteht. DAB ist nach wie vor die Norm, die die Rundfunkanstalten verwenden wollen. Die Kommission ist auf den dynamischen und konvergierenden Kommunikationsmärkten darum bemüht, möglichst wenig über Technologie und Normung in den Markt einzugreifen. Die Märkte und die Verbraucher sollten die Entscheidungen treffen. Zwar handelt es sich bei DAB um eine europäische Norm, ihre Verwendung ist jedoch in der Gemeinschaft nicht vorgeschrieben. 3. Die Kommission ist der Meinung, daß die Rundfunkanstalten so schnell wie möglich technische Lösungen für das Problem der verketteten Kompression finden sollten. Das Problem könnte beispielsweise in einem entsprechenden Projektvorschlag unter dem 5. Rahmenprogramm behandelt werden. Zweifellos kann die Industrie jedoch auch andere Maßnahmen zur Sensibilisierung und Verbreitung guter Praktiken ergreifen. (1) ETS 300 401 usw.: DAB Spezifikationen.