SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0799/00 von Sami Naïr (PSE) an die Kommission. Mitteilung der Kommission zu ihren strategischen Zielen 2000-2005 und ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2000 (KOM(2000) 155 endg.).
Amtsblatt Nr. 053 E vom 20/02/2001 S. 0025 - 0027
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0799/00 von Sami Naïr (PSE) an die Kommission (16. März 2000) Betrifft: Mitteilung der Kommission zu ihren strategischen Zielen 2000-2005 und ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2000 (KOM(2000) 155 endg.) 1. Was den internationalen Handel betrifft, so erklärt die Kommission, ihr oberstes Ziel sei es nach wie vor, den Handel weiter zu liberalisieren, um so Wachstum (mldr) zu fördern, das auf festen Regeln beruhende Handelssystem auszubauen mldr. a) Welche Maßnahmen beabsichtigt sie konkret im Rahmen der Verhandlungen in der WTO? 2. Die Kommission wird eine erste Phase der Konsultation der Sozialpartner zur Anpassungsfähigkeit und Modernisierung der Arbeitsorganisation einleiten. a) Kann sie die Maßnahmen, die sie voranzutreiben gedenkt, präzisieren? b) Kann sie ihre Auffassung von der Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit darlegen? c) Ist sie der Auffassung, daß die Einführung der Flexibilität und der Unsicherheit des Arbeitsplatzes der Preis ist, der für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gezahlt werden muß? Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission (9. Juni 2000) 1. Die Gemeinschaft will den Handel weiter liberalisieren, um ein auf festen Regeln basierendes multilaterales System zu fördern, und zwar mit einer vier Punkte umfassenden Tagesordnung für eine neue Handelsrunde. Erster Punkt: Was die weitere Handelsliberalisierung betrifft, so streben sowohl die Industrie- als auch die Entwicklungsländer nach einem verbesserten Marktzugang für ihre Produkte und Dienstleistungen, um das Wirtschaftswachstum zu steigern. Deshalb sucht die Gemeinschaft nach einem Liberalisierungsansatz, der alle Wirtschaftszweige umfaßt und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, ihre komparativen Vorteile zu nutzen und so ihren Handel auszuweiten. Zweiter Punkt: Die Welthandelsorganisation (WTO) muß ebenfalls ihre Regeln aktualisieren, um auf die Folgen der Globalisierung zu reagieren, so daß Unternehmer und Investoren sich auf ein prognostizierbares, transparentes und nichtdiskriminierendes Rahmenwerk verlassen können, in dem sie ihre wirtschaftlichen Entscheidungen treffen und konkurrieren. Grundlegende Regeln für Investitionen und Wettbewerb sind notwendigerweise Teil einer solchen Agenda und werden für die Schaffung eines derartigen Umfelds sorgen. Eine große Gruppe von WTO-Mitgliedern unterstützt weiterhin die Einbeziehung dieser Punkte in eine neue Handelsrunde, und es ist bedauerlich, daß die Verhandlungen in Seattle über zwei Themen von derart systemischer Bedeutung und Nutzen für die Unternehmen in der ganzen Welt nicht stattfinden konnten. Es ist ebenso bedauerlich, daß die Verhandlungen über die Handelserleichterungen oder über Verbesserungen der Regeln in Bereichen wie den Schutz des Handels oder technische Handelshemmnisse nicht aufgenommen werden konnten, weil alle diese Maßnahmen zu prognostizierbareren Marktzugangsbedingungen und zu einem freieren Warenstrom beitragen werden. Die Gemeinschaft will weiterhin alle diese normensetzenden Aktionen in die neue Runde einbeziehen, die ihrer Meinung nach so bald wie möglich beginnen sollte. Dritter Punkt: Schließlich stehen auf der Tagesordnung der Gemeinschaft für diese neue Runde einige Fragen, die die Regierungen und die breitere Öffentlichkeit betreffen. Unsere Gesellschaften sind weiterhin besorgt über den potentiellen Einfluß des Handelssystems auf die Umwelt, eine tragfähige Entwicklung, soziale Fragen, Verbrauchergesundheit und -sicherheit und suchen nach Antworten, die sowohl das Handelssystem gewährleisten als auch diese gesellschaftlichen Anliegen berücksichtigen. Da andere WTO-Mitglieder diesen Themen nur begrenzte Beachtung schenken, muß die Gemeinschaft ihre entsprechenden Ziele klarer und deutlicher erläutern, wenn man weiß, wie stark die Zweifel in den Entwicklungsländern hinsichtlich der tatsächlichen Ziele oder Folgen der Vorschläge sind, die von der Gemeinschaft vorgelegt wurden, um die Bedenken der Zivilgesellschaft auszuräumen. 2. a) Die Kommission will die Sozialpartner zu der möglichen Ausrichtung des Gemeinschaftsvorgehens bezüglich der Entwicklung einer Reihe vereinbarter Grundsätze zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeitsbeziehungen und zur Schaffung eines Aktionsrahmens konsultieren. Auch könnte die Kommission die Sozialpartner zur Schaffung von Rahmenvorschriften auf Gemeinschaftsebene in spezifischen Bereichen wie Telearbeit anhören. b) Viele Jahrelang hat die Kommission einen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten auf kooperativer Basis gefördert, um die gemeinsamen Herausforderungen zu erörtern, die sich aus der künftigen Entwicklung ihrer Sozialschutzsysteme ergeben. Die Kommission hat im Juli 1999 eine Mitteilung(1) vorgelegt, in der sie eine neue und tiefergehende Zusammenarbeit bei vier sehr wichtigen Themen vorschlägt: Die Arbeit lohnend machen und ein sicheres Einkommen garantieren; die Renten langfristig finanzierbar und die Rentensysteme tragfähig machen; die soziale Eingliederung fördern und eine hochwertige und solide Gesundheitsversorgung gewährleisten. Der Vorschlag der Kommission wurde vom Rat vor Weihnachten 1999 und vom Parlament im Februar 2000 gebilligt. Ein Aspekt der neuen Zusammenarbeit, wie sie von der Kommission in ihrer Mitteilung zu ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2000(2) vorgeschlagen (und von Parlament und Rat befürwortet) wurde, besteht darin, die Sozialpartner aufzufordern, ihren Eigenbeitrag zu leisten. c) Nein. Die Kommission ist der Ansicht, daß bessere Flexibilität und Sicherheit mit Maßnahmen für mehr Beschäftigung einhergehen können und sollten. In vielen Fällen kann größere Flexibilität, insbesondere in der Arbeitsorganisation innerhalb eines Unternehmens, sowohl Arbeitgebern als Arbeitnehmern nutzen. Das Unternehmen profitiert, weil die Arbeit produktiver organisiert werden kann, während die Arbeitnehmer größere Arbeitsplatzsicherheit und größere Flexibilität in der Gestaltung ihres Lebens genießen, z.B. im Hinblick auf die Arbeitszeit. Eine derartige Flexibilität wird die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und kann sich so auf das Beschäftigungsniveau auswirken. In einigen anderen Fällen, z.B. wenn Unternehmen sich auf aggressive hire and fire-Strategien verlegen wollen, ist es besonders wichtig, daß die betroffenen Arbeitnehmer angemessen geschützt werden. Außerdem ist nicht sicher, daß diese Art der Flexibilität zu einer Steigerung der Gesamtbeschäftigung führt. (1) KOM(1999) 347 endg. (2) ABl. C 81 vom 21.3.2000.