92000E0709

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0709/00 von Hiltrud Breyer (Verts/ALE) an die Kommission. WWA Sellafield und Cap de La Hague.

Amtsblatt Nr. 053 E vom 20/02/2001 S. 0019 - 0020


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0709/00

von Hiltrud Breyer (Verts/ALE) an die Kommission

(17. März 2000)

Betrifft: WWA Sellafield und Cap de La Hague

Als Vertragspartner der OSPAR-Konvention verfolgt die Kommission das Ziel, bis zum Jahr 2020 die Meßwerte für Radioaktivität im gesamten Biotop der europäischen Meere und des Nordostatlantik auf den natürlichen Zustand zu bringen. In einer Anfrage vom Januar hat unser Büro auf die fortschreitende Kontamination der europäischen Meere durch die Wiederaufbereitungsanlage Sellafield und Cap de la Hague wiederholt aufmerksam gemacht.

1. In der OSPAR-Konvention ist festgelegt, daß die Meßwerte für künstliche, vom Menschen geschaffene Radionuklide bis zum Jahr 2020 im gesamten Biotop der europäischen Meere und des Nordostatlantik nahe Null sein sollen. Glaubt die Kommission nach der Meßentwicklung in den letzten Jahren, daß der weitere Betrieb der Wiederaufbereitungsanlagen mit diesem Ziel zu vereinbaren ist? Wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage (bitte Studien anführen) und welcher Evidenz basiert diese Beurteilung?

2. In welchem Umfang hat sich die Kommission mit der Frage auseinandergesetzt, ob nicht die kontinuierliche low-dose-Bestrahlung vieler aufeinanderfolgender Generationen von Bewohnern der verseuchten Küstenbereiche genetische Schäden verursachen wird? Wenn sie in dieser Hinsicht keine Gefahren sieht, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage (bitte Studien anführen) basiert diese Beurteilung?

3. Beabsichtigt die EU-Kommission, in Zusammenarbeit mit der OSPAR-Kommission, die Wiederaufbereitungsanlagen nunmehr einer verstärkten Kontrolle zu unterwerfen? Welche zukünftigen Schritte und Maßnahmen einschließlich ihrer Budgetierung plant die Kommission zur Erreichung des von den OSPAR-Vertragspartnern formulierten Zielkatalogs?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(18. Mai 2000)

1. Durch die Unterzeichnung der Sintra-Erklärung der Oslo-Paris-Kommission (OSPAR) vom 23. Juli 1998 bekräftigten die Minister und die Kommission ihr Bekenntnis zu verschiedenen OSPAR-Zielen, die in dieser politischen Erklärung enthalten sind. Was speziell radioaktive Stoffe anbelangt, verpflichteten sich die Vertragsparteien, die im Rahmen der OSPAR-Kommission zusammenkamen, dazu, sicherzustellen, daß die Einleitungen, Emissionen und Freisetzungen von radioaktiven Stoffen bis zum Jahr 2020 so weit reduziert werden, daß zusätzliche Konzentrationen in der Meeresumwelt, die frühere Werte überschreiten, aufgrund dieser Einleitungen, Emissionen und Freisetzungen bei fast Null liegen müssen. Gleichzeitig einigten sich die Vertragsparteien auf ein Ziel und eine Strategie für die künftige Tätigkeit der OSPAR-Kommission im Bereich radioaktiver Stoffe. Zuständig für die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen dieser Strategie und der erzielten Fortschritte ist die OSPAR-Kommission, die die Strategie alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls ändert.

2. Die Kommission steht zu ihrer Zusage, die Tätigkeit der OSPAR-Kommission zu unterstützen. Im Rahmen der OSPAR-Strategie im Bereich radioaktiver Stoffe soll sich die OSPAR-Kommission u.a. dazu verpflichten, radioaktive Stoffe und Tätigkeiten der Menschen zu ermitteln, die hinsichtlich der Auswirkungen der Einleitungen, Emissionen und Freisetzungen radioaktiver Stoffe bedenklich sind. Dabei sollten die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen über radioaktive Stoffe in der Meeresumwelt berücksichtigt werden. Bei den Bewertungen sowie den verabschiedeten Programmen und Maßnahmen im Hinblick auf das Ziel der OSPAR-Kommission kommt das Vorsorgeprinzip zur Anwendung. Man kann daher davon ausgehen, daß die OSPAR-Kommission in angemessener Weise die wissenschaftlichen Fragen berücksichtigt, die die Frau Abgeordnete aufwirft.

3. Die Kommission ist fest entschlossen, sich an der Tätigkeit von OSPAR im Bereich radioaktiver Stoffe auf verschiedenen Ebenen zu beteiligen, und führt eine Studie zur Aktualisierung des Marína-Projekts über die Strahlenbelastung der Bevölkerung in der Gemeinschaft durch die Radioaktivität in den nordeuropäischen Meeren durch. Diese Arbeit wird in der OSPAR-Strategie im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen erwähnt, und die Kommission hat die Stellungnahmen der OSPAR-Kommission zum Umfang und zur Art der Studie berücksichtigt, um die OSPAR-Kommission bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Im Rahmen der Strategie für radioaktive Stoffe befaßt sich OSPAR eingehend mit der Wiederaufarbeitung. Nach der Strategie muß OSPAR den Ergebnissen einer Studie der Kernenergieagentur der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über eine eingehende Prüfung und Bewertung der Möglichkeiten bei einer

Entscheidung für oder gegen die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennstoffen Rechnung tragen. Die OECD hat die Kommission an der Ausarbeitung dieses Berichts für OSPAR beteiligt. Die Kommission wird die Überwachungsprogramme in den Mitgliedstaaten nach Artikel 35 Euratom-Vertrag weiterführen. Sie beabsichtigt nicht, in Zusammenarbeit mit der OSPAR-Kommission Kontrollen in Wiederaufarbeitungsanlagen durchzuführen, da zwar die Kommission nach Artikel 35 Euratom-Vertrag ein Zugangsrecht hat, die OSPAR-Kommission hingegen dazu keine Befugnis hat.