92000E0622

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0622/00 von Avril Doyle (PPE-DE) an die Kommission. Umsetzung des EU-Umweltrechts durch Irland.

Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0121 - 0121


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0622/00

von Avril Doyle (PPE-DE) an die Kommission

(3. März 2000)

Betrifft: Umsetzung des EU-Umweltrechts durch Irland

Kann die Kommission eine Liste aller noch ausstehenden Teile des EU-Umweltrechts vorlegen, die Irland bisher teilweise oder im ganzen umzusetzen versäumt hat, sich zu Irlands Bilanz in bezug auf die Auskunftsersuchen der Kommission äußern und ggf. ihre Sorgen darlegen, die sie wegen einzelner Richtlinien und deswegen hegt, weil sie, wie festgestellt, nicht umgesetzt wurden?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(18. April 2000)

Für einen Überblick über die wichtigsten Fälle von Verstößen gegen die gemeinschaftlichen Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten, einschließlich Irlands, wird die Frau Abgeordnete auf die Jahresberichte der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts verwiesen.

Was Irlands Bilanz in bezug auf die Auskunftsersuchen der Kommission auf Umweltbeschwerden anbelangt, so versendet die Kommission seit Mitte 1999 systematisch Fristsetzungsschreiben nach Artikel 10 (ex-Artikel 5) und Artikel 226 (ex Artikel 169) EG-Vertrag an Mitgliedstaaten, die sich nicht fristgerecht auf derartige Auskunftsersuchen äußern. Irland hat zwei solche Schreiben erhalten.

Die Frau Abgeordnete wird gebeten, genau anzugeben, auf welche Richtlinien sie sich bezieht.