SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2820/99 von Helle Thorning-Schmidt (PSE) an die Kommission. Verbot von Asbest.
Amtsblatt Nr. 330 E vom 21/11/2000 S. 0056 - 0057
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2820/99 von Helle Thorning-Schmidt (PSE) an die Kommission (18. Januar 2000) Betrifft: Verbot von Asbest Welche Initiativen hat die Kommission eingeleitet bzw. welche weiteren Maßnahmen wird sie treffen, um ein Verbot der Arbeit mit Asbest in der EU durchzusetzen? Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (24. Februar 2000) Die Kommission hat am 26. Juli 1999 die Richtlinie 1999/77/EG zur sechsten Anpassung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Asbest)(1) verabschiedet, mit der ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von Asbest in jeglicher Form verfügt wird, das spätestens ab dem 1. Januar 2005 einzuhalten ist. Es bestehen nur sehr begrenzte Ausnahmen von diesem Verbot, die von der Kommission vor dem 1. Januar 2003 überprüft werden. Im Zusammenhang mit dem Verbot überarbeitet die Kommission die durch die Richtlinie 91/382/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 geänderte Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG)(2). (1) ABl. L 207 vom 6.8.1999. (2) ABl. L 206 vom 29.7.1991.