91999E2483

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2483/99 von Fernando Fernández Martín (PPE-DE) an die Kommission. Illegale Einfuhr von Tomaten marokkanischen Ursprungs.

Amtsblatt Nr. 225 E vom 08/08/2000 S. 0111 - 0112


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2483/99

von Fernando Fernández Martín (PPE-DE) an die Kommission

(16. Dezember 1999)

Betrifft: Illegale Einfuhr von Tomaten marokkanischen Ursprungs

Gemäß den Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko kann die EU ein Kontingent von bis zu 150.676 Tonnen marokkanischer Tomaten importieren;

dabei fällt pro Tonne ein Zoll in Höhe von 500 Euro an. Verschiedenen Informationen zufolge besteht der Verdacht, daß das Königreich Marokko diese Abkommen insofern nicht eingehalten hat, als es das ihm zugeteilte Kontingent in unterschiedlichem Umfang und auf unterschiedlichen Wegen überzogen hat. Dieser Verdacht wurde von amtlicher Seite bestätigt. Nach Angaben von Eurostat lag die Einfuhr von Tomaten marokkanischen Ursprungs im Zeitraum 1998-1999 mit 181 542 Tonnen um über 30 000 Tonnen über dem ausgehandelten Kontingent.

Selbst der Generaldirektor für Landwirtschaft, Guy Legras, bestätigte im Rahmen des von der Kommission unter der Schirmherrschaft ihres Präsidenten, Romano Prodi, veranstalteten Tages der Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage diese Zahlen, wies aber zugleich darauf hin, daß der Kommission das nötige Personal fehlte, um die Kontrollen durchzuführen, durch die gewährleistet werde, daß Tomaten marokkanischen Ursprungs nur innerhalb des ausgehandelten Kontingents auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen.

Da die Erntesaison der marokkanischen mit derjenigen der europäischen, insbesondere der südlichen Tomatenerzeuger zusammenfällt, entstehen letzteren schwere Verluste. Was hat die Kommission getan, um Marokko zur Einhaltung seiner Verpflichtungen bezüglich des Importkontingents zu veranlassen? Wann will die Kommission damit beginnen, den Zoll einzuziehen, der bei Überziehung des genehmigten Kontingents anfällt?

Wird sich die Kommission darum bemühen, den ihr obliegenden Kontrollaufgaben bei Tomaten künftig besser nachzukommen als bisher?

Gemeinsame Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-2344/99, E-2345/99, E-2346/99, E-2347/99, E-2348/99 und P-2483/99

(20. Januar 2000)

Die Kommission verfolgt aufmerksam die Einfuhr von frischen Tomaten aus Marokko.

Nachdem sie am Ende des Wirtschaftsjahres 1998/99 die Überschreitung der vereinbarten Mengen festgestellt hatte, hat sie die marokkanischen Behörden darauf hingewiesen, daß die Einhaltung dieser Mengen für das Gleichgewicht des Binnenmarktes notwendig ist.

Bezüglich des laufenden Wirtschaftsjahres hat die Kommission in Anbetracht der Entwicklung der Einfuhren im Oktober 1999 die marokkanischen Behörden dringend um Konsultationen ersucht. Diese fanden am 22. Dezember 1999 in Rabat statt. Dabei konnte jedoch keine Lösung gefunden werden, die die Einhaltung des eingeräumten Kontingents sichergestellt hätte. Aus diesen Gründen hat die Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2767/1999, ohne späteren Konsultationen vorzugreifen, eine Einfuhrlizenzregelung gemäß dem Briefwechsel zwischen der Gemeinschaft und Marokko vom 22. Dezember 1994 eingeführt.

Die Kommission weist darauf hin, daß die Mitgliedstaaten bei den Einfuhren für die ordnungsgemäße Durchführung der geltenden Bestimmungen und insbesondere für die Festsetzung der zu erhebenden Zölle zuständig sind.