91999E1840

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1840/99 von Christos Folias (PPE-DE) an die Kommission. Umweltpolitik der Europäischen Union.

Amtsblatt Nr. 303 E vom 24/10/2000 S. 0008 - 0008


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1840/99

von Christos Folias (PPE-DE) an die Kommission

(11. Oktober 1999)

Betrifft: Umweltpolitik der Europäischen Union

Die Umweltschäden, die durch die letzte Militärintervention im Kosovo entstanden sind, wurden noch nicht in vollem Umfang evaluiert, und es ist zu erwarten, daß die Gesundheit der Einwohner der Region gefährdet ist.

Die Verschmutzung von Luft, Meer und Flüssen geht über die Landesgrenzen hinaus und hat mit Sicherheit auch die Umwelt in den Nachbarstaaten geschädigt, insbesondere in Griechenland und in den anderen Balkanländern, die sich um die Mitgliedschaft in der EU beworben haben und für die die Heranführungsstrategie im Umweltbereich gilt.

Kann die Kommission folgende Fragen beantworten:

1. Wie und wann will sie eine Evaluierung der Umweltschäden in der Region vornehmen?

2. Warum hat sie das Europäische Umweltbüro in Kopenhagen und das Forschungszentrum Ispra, die doch über das erforderliche Know how und die entsprechende Technologie zur Durchführung der einschlägigen Untersuchungen verfügen, noch nicht befaßt?

3. Wie will sie sicherstellen, daß der Umweltaspekt bei der finanziellen Unterstützung der Länder der Region im Rahmen des Stabilitätspakts und der Organisation für den Wiederaufbau auf dem Balkan berücksichtigt wird?

Gemeinsame Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-1716/99, P-1840/99 und P-1871/99

(25. November 1999)

Die Kommission verweist den Herrn Abgeordneten auf die Antwort auf die schriftliche Anfrage E-1481/99 von Herrn Manisc(1) sowie die Antwort auf die mündliche Anfrage H-429/99 von Herrn Alavanos in der Fragestunde des Parlaments während der Plenarsitzung im September 1999(2).

Die Kommission weist ferner darauf hin, daß das regionale Umweltzentrum für Mittel- und Osteuropa für eine erste Bewertung der Auswirkungen des Konflikts auf die Umwelt ausgewählt wurde, da über dessen Büros in den betroffenen Ländern eine rasche erste Bewertung vorgenommen werden konnte.

Die politische Situation in der Ehemaligen Republik Jugoslawien erschwert weiterhin den Zugang von Organen der Union. Die Kommission hat daher eingehend bei der Bewertung der Auswirkungen des Krieges auf die Umwelt mitgewirkt, die von der Balkan-Task Force im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) durchgeführt wurde. Der Schlußbericht wurde soeben erstellt und kommt zu dem Schluß, daß der Kosovo-Konflikt zu keiner Umweltkatastrophe geführt hat, die den Balkan insgesamt in Mitleidenschaft zieht. Die Kommission prüft jetzt die einzelnen Aspekte dieses Berichts. Für die Zukunft hat die Kommission auf der Sitzung des Runden Tisches zum wirtschaftlichen Wiederaufbau, zur Entwicklung und zum Wiederaufbau im Rahmen des Stabilitätspakts, die am 9. Oktober 1999 in Bari stattfand, Vorschläge für mögliche regionale Umweltprojekte vorgelegt.

Der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft zum Stabilitätspakt muß noch festgelegt werden und wird den Leitlinien für die Beteiligung der Gemeinschaft an den Tätigkeiten im Rahmen des Stabilitätspakts und seiner Gremien unterliegen, die vom Rat im September 1999 verabschiedet wurden. Die finanzielle Beteiligung der Kommission an im Rahmen des Stabilitätspakts unterbreiteten Projekten ist noch festzulegen und wird ebenfalls den Leitlinien für die Beteiligung der Gemeinschaft an den Tätigkeiten im Rahmen des Stabilitätspakts und seiner Gremien unterliegen, die vom Rat im September 1999 verabschiedet wurden, sowie den Bedingungen für die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln in den Ländern der Region, die im Rahmen des regionalen Konzepts für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß gelten.

Die Kommission hat Umweltfragen im Zusammenhang mit den genannten Maßnahmen nicht übergangen. Die Verordnung (EG) Nr. 851/98 des Rates vom 20. April 1998 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 über die Hilfe für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien(3) (OBNOVA), spricht eindeutig Umweltbelange im Zusammenhang mit Wiederaufbau, wirtschaftlichem Aufschwung und Entwicklung an. Daran hat der jüngste Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung(4), durch den eine Wiederaufbauagentur für den Kosovo eingerichtet werden soll, nichts geändert. Auch künftige Vorschläge zur Änderung der Verordnung werden die derzeitige Lage im Hinblick auf die Umwelt nicht antasten. Die Stabilisierungs- und Assoziierungsvereinbarungen werden alle wichtigen Fragen der Beziehungen zwischen dem in Frage stehenden Land und der Gemeinschaft und daher auch Umweltaspekte ansprechen. Umweltschäden im Kosovo wurden in der Mitteilung der Kommission zu diesem Them(5) in besonderer Weise erwähnt. Der Stabilitätspakt wird auch Umweltfragen berühren, die sich naturgemäß auf regionaler Ebene bemerkbar machen.

Der Kommission sind Schadenersatzforderungen von Unternehmen aus der Gemeinschaft nicht bekannt. Da für die Aktion die NATO und weniger die Union verantwortlich zeichnete, sind Forderungen an die Union oder die Kommission schwer vorstellbar. Solange der Rat keine neuen Anweisungen erläßt, erfolgt die Kontrolle der besonderen Hilfen im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsinstrumente.

(1) ABl. C 203 vom 18.7.2000, S. 2.

(2) Debatten des Europäischen Parlaments (September 1999).

(3) ABl. L 122 vom 24.4.1998.

(4) KOM(1999) 312 endg.

(5) KOM(1999) 235 endg.