91999E1637

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1637/99 von Avril Doyle (PPE-DE) an die Kommission. Der Kommission vorgelegte rechtliche Unterlagen über die Errichtung des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU in Grange, Grafschaft Meath, Irland.

Amtsblatt Nr. 170 E vom 20/06/2000 S. 0059 - 0060


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1637/99

von Avril Doyle (PPE-DE) an die Kommission

(15. September 1999)

Betrifft: Der Kommission vorgelegte rechtliche Unterlagen über die Errichtung des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU in Grange, Grafschaft Meath, Irland

Wann genau legte das Amt für öffentliche Arbeiten der irischen Regierung der Kommission die rechtlichen Unterlagen über die Errichtung des EU-Lebensmittel- und Veterinäramtes in Grange, Grafschaft Meath, Irland vor? Warum steht die Unterzeichnung noch aus, und wann ist mit ihr zu rechnen?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission

(11. Oktober 1999)

Die zuständige irische Behörde (das Office of Public Works), hat dem Anwalt der Gemeinschaft die Rechtsunterlagen über die Einrichtung des Lebensmittel- und Veterinäramts in Grange, Grafschaft Neath, am 8. Juni 1999 vorgelegt.

Nur auf der Grundlage dieser Unterlagen war es möglich, eine umfassende Prüfung der Vertragsklauseln einschließlich der finanziellen Verpflichtungen vorzunehmen, die internen Verfahren, an denen mehrere Kommissionsdienststellen beteiligt werden mußten, durchzuführen und einen Vermerk an die Haushaltsbehörde entsprechend den Erklärungen der Kommission im vorläufigen Entwurf des Berichtigungs- und Nachtragshaushalts Nr. 1/97(1) zu erstellen, denen zufolge die Kommission die Haushaltsbehörde über die langfristigen Kosten des Vorhabens von Grange informieren wird, sobald ihr die genauen Zahlen vorliegen.

Die internen Verfahren wurden am 10. September 1999 abgeschlossen, woraufhin die Kommission eine Mitteilung(2) an die Haushaltsbehörde über den Erwerb eines neuen Gebäudes für das Lebensmittel- und Veterinäramt in Grange angenommen hat. Der Vertrag wurde am 13. September 1999 im Namen der Kommission unterzeichnet und an die Anwälte weitergeleitet.

(1) SEK(97) 750 endg.

(2) SEK(1999) 1324.