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SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1600/99 von Marco Cappato (TDI) an die Kommission. Haftbedingungen für Ashot Bleyan, ehemaliger Erziehungsminister der Republik Armenien.

Amtsblatt Nr. 170 E vom 20/06/2000 S. 0047 - 0048


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1600/99

von Marco Cappato (TDI) an die Kommission

(7. September 1999)

Betrifft: Haftbedingungen für Ashot Bleyan, ehemaliger Erziehungsminister der Republik Armenien

Nach Angaben seines Rechtsanwalts und Pressemeldungen zufolge wurde Ashot Bleyan, ehemaliger Erziehungsminister von Armenien und seit mehreren Monaten in Haft, im Gefängnis geschlagen und in eine Arrestzelle verlegt.

Welche Informationen liegen der Kommission über Ashot Bleyan und insbesondere die Hauptanklagepunkte, die ihm zur Last gelegt werden, sowie über die Einhaltung der Regeln der Strafprozeßordnung, die Haftbedingungen und seinen gegenwärtigen Gesundheitszustand vor?

Was hat die Kommission generell in diesem Fall unternommen oder was gedenkt sie zu unternehmen, um sicherzustellen, daß Ashot Bleyan in den Genuß der gleichen Rechte auf Verteidigung kommt wie jeder andere Beschuldigte und daß er unter Achtung der allen Häftlingen zustehenden Rechte korrekt behandelt wird?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(4. Oktober 1999)

Die Kommission hat die Inhaftierung des ehemaligen Erziehungsministers Ashot Bleyan und die von den armenischen Behörden gegen ihn eingeleiteten Gerichtsverfahren, in denen ihm Straftaten und andere Vergehen, einschließlich Unterschlagung, zur Last gelegt werden, verfolgt.

Die Kommission ist beunruhigt über Berichte, denen zufolge Herr Bleyan im Gefängnis mißhandelt wurde, was zu einer ernsten Verschlechterung seines Gesundheitszustands führte. Die Kommission dringt auf Aufklärung dieser Behauptungen durch die armenischen Behörden.

Das im Juni 1999 in Kraft getretene Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Armenien bietet eine Grundlage für die Erörterung von Menschenrechtsfragen, die auf der Tagesordnung der bevorstehenden Tagung des Kooperationsrates am 12. Oktober 1999 stehen und diskutiert werden sollen.

Um Armenien bei der Erfuellung seiner Verpflichtungen für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte im Rahmen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit und seinen Antrag auf Beitritt zum Europarat zu unterstützen, wird die Kommission demnächst ein Programm im Wert von 1 Mio. Euro für Ausbildungsmaßnahmen für die armenische Justiz einleiten. Ferner hat sie Mittel bereitgestellt, um Armenien im Rahmen eines gemeinsamen Programms mit dem Europarat zu helfen, eine bessere Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte zu erzielen.