91999E0591

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 591/99 von Nuala AHERN Untersuchungen der Kommission über die Abfallbewirtschaftung radioaktiver Abfälle und nukleare Sicherheitskontrollen

Amtsblatt Nr. C 370 vom 21/12/1999 S. 0066


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0591/99

von Nuala Ahern (V) an die Kommission

(12. März 1999)

Betrifft: Untersuchungen der Kommission über die Abfallbewirtschaftung radioaktiver Abfälle und nukleare Sicherheitskontrollen

Kann die Kommission eine Aufstellung aller Fälle seit 1995 geben, in denen a) britische und b) irische Regierungssachverständige zu Untersuchungen der Kommission über 1) die Abfallbewirtschaftung radioaktiver Abfälle und 2) nukleare Sicherheitskontrollen und physische Schutzmaßnahmen gegen Plutonium beigetragen haben? Kann die Kommission eine Liste der einschlägigen Untersuchungen im Amtsblatt veröffentlichen?

Antwort von Herrn Papoutsis im Namen der Kommission

(3. Mai 1999)

Im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle haben britische und irische Regierungssachverständige (gemäß dem allgemeinen Verständnis dieser Bezeichnung) im genannten Zeitraum ausschließlich an Ständigen Ausschüssen bzw. ad-hoc-Ausschüssen teilgenommen, gemeinsam mit den Sachverständigen der anderen Mitgliedstaaten. Diese Ausschüsse haben verschiedene Aufgaben (Programmverwaltung, Beurteilung der Verträge, Unterstützung bei der Erstellung von Berichten). Die Sachverständigen haben nicht selbst an Studien teilgenommen.

Im genannten Zeitraum finanzierte die Kommission jedoch zahlreiche Untersuchungen zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und der Sanierung kontaminierter Gebiete. Diese Studien wurden von - hauptsächlich im Rahmen von Ausschreibungen - ausgewählten externen Auftragnehmern durchgeführt. Britische Unternehmen erhielten bei über 20 dieser Studienaufträge den Zuschlag; vermutlich waren britische Unternehmen an zahlreichen weiteren Verträgen als Unterauftragnehmer beteiligt. Ferner waren britische Unternehmen und Organisationen an über 20 Forschungsverträgen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle im Vierten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) beteiligt. An einigen dieser Unternehmen war - bzw. ist - die britische Regierung mehrheitlich beteiligt (z.B. British Nuclear Füls Ltd. (BNFL), britische Kernenergiebehörde (UKÄA)), oder die Unternehmen sind im britischen Verwaltungssystem vertreten (z.B. National Radiological Protection Board (NRPB)/Strahlenschutzbehörde). Ob das Personal der Auftragnehmer in diesen Fällen als "Regierungssachverständige" bezeichnet werden sollte, ist unklar; in jedem Fall würde es sich wahrscheinlich um mehrere Hundert Personen handeln. Die Ergebnisse aller im Rahmen einer offenen Ausschreibung in Auftrag gegebenen Studien sind jedoch der Öffentlichkeit zugänglich. Die Berichte werden normalerweise in der EUR-Reihe veröffentlicht. Eine vollständige Liste der Titel und der Auftragnehmer kann der Frau Abgeordneten erforderlichenfalls übermittelt werden.

Die Kommission führt die nukleare Sicherheitsüberwachung im Rahmen von Kapitel VII des Euratom-Vertrags durch. Dessen Umsetzung ist in der Verordnung (Euratom) Nr. 3227/76 der Kommission vom 19. Oktober 1976 zur Anwendung der Bestimmungen der Euratom- Sicherungsmaßnahmen festgelegt(1). Einzelstaatliche Behörden oder Sachverständige wurden zur Teilnahme an Studien der Kommission zur Sicherheitsüberwachung nicht aufgefordert.

(1) ABl. L 363 vom 31.12.1976.