91999E0474

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 474/99 von Daniela RASCHHOFER Programm Octopus

Amtsblatt Nr. C 341 vom 29/11/1999 S. 0122


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0474/99

von Daniela Raschhofer (NI) an die Kommission

(5. März 1999)

Betrifft: Programm Octopus

Die EU-Kommission und der Europarat haben ein mit 2,4 Mio. EURO dotiertes Programm Octopus II initiiert. Damit will man den Betrug in den MÖ-Ländern bekämpfen.

Zur Programmgestaltung stelle ich an die Kommission folgende Fragen:

1. Welche konkreten Ergebnisse und Erfolge wurden bei der Betrugsbekämpfung mit dem Programm Octopus I erzielt?

2. Wurde über die Programmdurchführung ein Bericht verfasst, welcher der Fragestellerin übermittel werden kann?

3. Welche konkreten Betrugsfälle sind der Kommission bekannt, die ein so umfangreiches Betrugsbekämpfungsprogramm notwendig machen und rechtfertigen?

4. In welcher Höhe beziffert die Kommission die Anzahl der Betrugsfälle bzw. die Höhe des durch Korruption und Betrug entstandenen wirtschaftlichen Schadens?

5. Sind in den zu unterstützenden Ländern Unregelmässigkeiten bzw. Betrug auch im Zusammenhang mit EU-Hilfsmitteln aufgetreten? Wenn ja, welche?

6. Ist ein Schwerpunkt der betrügerischen Handlungen in den MÖ-Ländern erkennbar?

7. Welche Maßnahmen haben die MÖ-Länder selbst getroffen, um der Korruption im eigenen Land entgegenzuwirken?

8. Von wem werden die Seminare und Workshops für die MÖL-Verwaltungsbehörden geleitet, und welche Qualifikationen weisen die Schulungsleiter auf?

Antwort von Herrn van den Brök im Namen der Commission

(7. April 1999)

1. Im Rahmen des Projektes Octopus I wurden Empfehlungen für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption in den Reformstaaten Osteuropas erarbeitet. Die Umsetzung liegt in der Hand der beteiligten souveränen Staaten und wird im Rahmen des Projektes Octopus II unterstützt.

2. Zu den Ergebnissen von Octopus I wurden Länderberichte verfasst, die bei der Kommission und dem Rat erhältlich sind.

3. und 4. Octopus I und II sind keine Betrugsbekämpfungsprogramme, sondern unterstützen Reformen im Bereich der Gesetzgebung und der Institutionen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption.

5. und 6. Was die Erhöhung der Gemeinschaftsmittel für die unter dieses Programm fallenden Länder sowie eventuelle Unregelmässigkeiten anbelangt, so möchte die Kommission die Frau Abgeordnete auf ihr Arbeitsprogramm 1998/1999 zur Betrugsbekämpfung hinweisen, das Maßnahmen enthält, mit denen die Voraussetzungen für den Schutz der europäischen Finanzen im Zuge der Erweiterung und bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten geschaffen werden. Dazu hat sie unter anderem ein operationelles Referat "Auswärtige Aktionen" in der Task Force "Koordinierung der Betrugsbekämpfung" eingerichtet.

7. Die mittel- und osteuropäischen Länder reformieren Gesetzgebung und Institutionen schrittweise, um die organisierte Kriminalität und Korruption zu bekämpfen. Die Kandidatenländer übernehmen dabei den "acquis" der Union und ihrer Mitgliedstaaten.

8. Seminare und Workshops, die dem Transfer und der Implementierung des Acquis dienen, werden von Vertretern der Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten geleitet, die sich berufsmässig mit der Materie befassen. Originäre Instrumente des Rates werden auch von den an deren Erarbeitung beteiligten Experten präsentiert werden.