91999E0094

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 94/99 von Gerardo FERNÁNDEZ-ALBOR Gemeinschaftliche Erklärung über die Grenzabkommen zwischen Argentinien und Chile

Amtsblatt Nr. C 320 vom 06/11/1999 S. 0127


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0094/99

von Gerardo Fernández-Albor (PPE) an die Kommission

(27. Januar 1999)

Betrifft: Gemeinschaftliche Erklärung über die Grenzabkommen zwischen Argentinien und Chile

Die bilateralen Grenzstreitigkeiten, die seit hundert Jahren zwischen Argentinien und Chile bestehen, haben geringfügig abgenommen, da mehrere Abkommen geschlossen wurden, welche dazu beitrugen, die zwischen beiden Ländern herrschenden Spannungen abzubauen.

Diese Abkommen sind aufgrund ihrer Dynamik für das Zusammenleben in Südamerika äusserst wichtig, denn sie zeigen eine neue politische und diplomatische Richtung an und gewährleisten neue Perspektiven für Frieden, Zusammenarbeit und engere Beziehungen zwischen diesen Ländern, und darüber hinaus in bezug auf weitere Länder, die vielleicht ähnliche Grenzstreitigkeiten haben.

Kann die Kommission seitens der Europäischen Union angeben, welche Erklärungen ihrerseits bzw. von seiten anderer EU-Institutionen aufgrund der erwähnten Grenzabkommen zwischen Argentinien und Chile abgegeben wurden, die das Interesse der EU an der positiven politischen und diplomatischen Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten erkennen lassen?

Antwort von Herrn Marín im Namen der Kommission

(23. Februar 1999)

Die Kommission möchte ihre Genugtuung über die positive Lösung der Grenzstreitigkeiten zum Ausdruck bringen, die jüngst zwischen Chile und Argentinien gefunden wurde, und mit der einige zwischen beiden Ländern im Gebiet "Hielos Continentales" vorhandene Schwierigkeiten überwunden werden konnten. Diese Lösung leistete zweifellos einen wichtigen Beitrag zum Prozeß der Festigung der Sicherheit im südlichen Teil des lateinamerikanischen Kontinents.

Im Rahmen der von der Gemeinschaft mit den Staaten Lateinamerikas, vor allem mit Argentinien und Chile, geschlossenen Abkommen hat sich die Kommission immer für eine Stärkung aller Beziehungen zwischen den Ländern derselben Region eingesetzt, wobei ihr allgemeines politisches Ziel die Errichtung permanenter Bindungen und die Stabilisierung einer Friedenszone war. Insbesondere ist nach Artikel 4 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Argentinien von 1990 genau festgelegt, daß die Zusammenarbeit der Gemeinschaft dem Ziel dient, den von Argentinien mit den lateinamerikanischen Ländern eingeleiteten Integrationsprozeß unter besonderer Berücksichtigung der in den Grenzgebieten auftretenden Probleme zu unterstützen.

Dieses Ziel hat die Aktivitäten der Kommission auf dem lateinamerikanischen Kontinent, insbesondere in seiner südlichen Region, beeinflusst, was in der Unterstützung für den Prozeß der regionalen Integration, in der Förderung der Synergie und der Konvergenz der Volkswirtschaften, der Unterstützung des Handelsaustauschs und der Entwicklung des politischen und des interparlamentarischen Dialogs zum Ausdruck kommt. Im Rahmen der Rio-Gruppe hat die Gemeinschaft einen politischen Dialog eingeleitet, der unter anderem vertrauensbildende Maßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen und Themen umfasst, die auf mehreren Seminaren in Punto del Este, Quito und Santa Cruz de la Sierra ausgearbeitet wurden, was einen bereichernden Meinungsaustausch über die wichtigsten Themen der Sicherheit in Lateinamerika und in Europa ermöglichte.

Die Kommission wird sich auch weiterhin für die Ausweitung und Festigung der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Lateinamerika und für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und des Friedens als deren wichtigstes Ziel einsetzen.