91999E0085

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 85/99 von Anita POLLACK Verpackungsrichtlinie

Amtsblatt Nr. C 341 vom 29/11/1999 S. 0048


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0085/99

von Anita Pollack (PSE) an die Kommission

(27. Januar 1999)

Betrifft: Verpackungsrichtlinie

Ist es geplant, eine Überprüfung oder eine Bewertung der Wirksamkeit der Verpackungsrichtlinie (d.h. Erreichung der Ziele usw.) vorzunehmen? Wenn das der Fall ist, wann?

Wird die Kommission eine solche Überprüfung veröffentlichen?

Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission

(9. März 1999)

Die bis 30. Juni 1996 geplante Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle(1) durch die Mitgliedstaaten hat sich im Durchschnitt um mehr als ein Jahr verzögert. Daher würde eine Überprüfung zum jetzigen Zeitpunkt in der Regel nur ein Vorstadium betreffen, in dem noch nicht alle Systeme für die Entsorgung von Verpackungsabfällen funktionieren.

Die Kommission hat die Entscheidung 97/138/EG zur Angabe von Daten über Verpackungen und Verpackungsabfälle(2) am 3. Februar 1997 verabschiedet. Die Tabellen sollen - beginnend mit den Daten des Jahres 1997 - jährlich ausgefuellt und der Kommission innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Jahres vorgelegt werden. In der Kommissionsentscheidung 97/622/EG über Fragebögen in bezug auf den Abfallsektor(3) ist auch ein Fragebogen zur Verpackungsrichtlinie enthalten. Der erste Bericht wird den Zeitraum 1998 bis einschließlich 2000 erfassen.

Im April 1999 wird mit einer Studie über "Europäische Systeme für die Entsorgung von Verpackungsabfällen" begonnen, deren Endbericht mit Mai 1999 vorliegen soll. Der Beginn einer anderen Studie über "Kosten, Nutzen und Kosteneffektivität von Finanzpool-Systemen" ist für März 1999 geplant; die Endfassung dürfte im Dezember 1999 fertiggestellt sein. Beide Studien sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Auf dieser Basis beabsichtigt die Kommission, bis Juli 1999 einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Verfolgung der Ziele und über die neuen Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Forschung und den Evaluierungsmethoden wie etwa Umweltbilanzierungen abzufassen.

(1) ABl. L 365 vom 31.12.1994.

(2) ABl. L 52 vom 22.2.1997.

(3) ABl. L 256 vom 19.9.1997.