91998E4068

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4068/98 von Jaime VALDIVIELSO DE CUÉ an die Kommission. Handel

Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0163


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4068/98

von Jaime Valdivielso de Cué (PPE) an die Kommission

(14. Januar 1999)

Betrifft: Handel

Im Oktober 1998 kündigte die Tschechische Republik einseitige Maßnahmen gegen die Einfuhr von Schweinefleisch aus der EU an, die eine Erhöhung der Zölle von derzeit 12 % auf 40,9 % vorsehen. Offenbar haben Ungarn und Polen die gleiche Absicht.

Kann die Kommission Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen gegen diese Staaten ergriffen werden, die einseitig gegen das Europa-Abkommen verstossen haben oder verstossen werden, wodurch ein Sektor von überragender sozioökonomischer Bedeutung in der EU im allgemeinen und in Spanien im besonderen Schaden erleiden könnte?

Antwort von Herrn van den Brök im Namen der Kommission

(16. Februar 1999)

Der Kommission ist bekannt, daß die Tschechische Republik die Absicht hatte, ihre Zölle auf die Einfuhr von Schweinefleisch aus der Gemeinschaft zu erhöhen, um die negativen Auswirkungen der Einfuhren vor allem aus der Gemeinschaft auf den tschechischen Markt gering zu halten. Zum Ausgleich der auf dem Gemeinschaftsmarkt für Schweinefleisch schlechten Situation hatte die Kommission Erstattungen festgesetzt, um die Ausfuhren von Schweinefleisch, vor allem nach Rußland, zu fördern. Dies hatte auch eine Erhöhung der Ausfuhren in die Tschechische Republik sowie in andere assoziierte Länder zur Folge und destabilisierte den Markt dieses Erzeugnisses in diesen Ländern.

Andere assoziierte Länder haben ähnliche Maßnahmen ins Auge gefasst. Zwischen der Kommission und den Regierungen der betreffenden Ländern fanden Beratungen zu diesem Thema statt, bei denen die Kommission darauf bedacht war, daß diese Länder die Bestimmungen der Europa-Abkommen weiter einhalten. Nach diesen Beratungen kann die Kommission dem Herrn Abgeordneten mitteilen, daß keines dieser Länder solche Maßnahmen angewandt hat.