91998E4063

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4063/98 von Jaime VALDIVIELSO DE CUÉ Kommunikationssektor

Amtsblatt Nr. C 341 vom 29/11/1999 S. 0034


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4063/98

von Jaime Valdivielso de Cué (PPE) an die Kommission

(13. Januar 1999)

Betrifft: Kommunikationssektor

Am 26. November 1998 gab die Kommission bekannt, daß sie ihre Untersuchungen bei drei Mobilfunkbetreibern, darunter Telefónica España, als ab geschlossen betrachte, nachdem diese ihre Gebühren für Verbindungen zwischen dem Festnetz und dem Mobilfunknetz gesenkt hätten.

Kann die Kommission Auskunft darüber geben, wann diese Gebührensenkungen für die spanischen Benutzer wirksam werden?

Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission

(16. Februar 1999)

Im Jahr 1998 eröffnete die Kommission eine eingehende Untersuchung wegen einer möglicherweise mißbräuchlichen Höhe bzw. sich diskriminierend auswirkenden Gestaltung bestimmter Zusammenschaltungsgebühren durch Telekommunikationsbetreiber in der Gemeinschaft. Hierzu zählten auch zwei Vorgänge betreffend Telefónica de Espania. Der erste bezog sich auf den Preis, den Airtel für den Abschluß von Mobilfunkgesprächen am Telefonica-Festnetz zu bezahlen hatte und als exzessiv oder diskriminierend eingestuft werden könnte. Der zweite Fall betraf die Einnahmen von Telefonica aus Anrufen von seinem Festnetz an das Mobilfunknetz. Die Kommission kam dabei zu dem Ergebnis, daß der von Telefónica einbehaltene Betrag den von der Kommission festgesetzten Musterbetrag überstieg.

Im November 1998 beschloß die Kommission nach Prüfung der von Telefónica bereitgestellten Angaben, den ersten Vorgang abzuschließen. Die Untersuchung der Kommission bezog sich auf die Zusammenschaltungsgebühren zwischen Betreibern und nicht auf die Gebühren an die Endverbraucher. Die Weitergabe der sich aus den neuen Abschlußgebühren für die Mobilfunkbetreiber ergebenden Kosteneinsparungen an die Endverbraucher ist eine Sache von deren Geschäftsstrategie. Wenn einmal der dritte Mobilfunkbetreiber in Spanien seinen Betrieb aufnehmen wird, werden die beiden vorhandenen Betreiber unter Druck geraten, um ihr derzeitiges Angebot an die Endverbraucher zu verbessern.

Ausserdem werden gemäß dem jüngst von der spanischen Regierung genehmigten Zusammenschaltungsangebot von Telefónica für Anrufe mit Ursprung bei Festnetzbetreibern dieselben Abschlußgebühren wie für Anrufe gelten, die von Mobilfunkbetreibern stammen, was die von letzteren zu entrichtenden Gebühren erheblich senken müsste. Die Kommission kann nicht vorhersagen, in welchem Masse oder wann die Preissenkungen zugunsten der Endverbraucher vorgenommen werden, da sie von dem Wettbewerbsdruck des Marktes abhängen und von den Unternehmen beschlossen werden, von denen die entsprechenden Dienste angeboten werden.