91998E3657

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3657/98 von José GARCÍA-MARGALLO Y MARFIL an den Rat. Sanktionen der EZB

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0116


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3657/98

von José García-Margallo y Marfil (PPE) an den Rat

(4. Dezember 1998)

Betrifft: Sanktionen der EZB

Am 7. Juli 1998 veröffentlichte die EZB den Entwurf einer Empfehlung der Europäischen Zentralbank für eine Verordnung des Rates betreffend die Zuständigkeiten der EZB bei der Verhängung von Sanktionen. Die genannte Verordnung wird am 01.01.1999 in Kraft treten.

In Artikel 3 Absatz 8 betreffend die Verfahrensregeln ist angegeben, daß die Erlöse aus den von der EZB verhängten Sanktionen der EZB zustehen.

Kann der Rat erklären, ob spezifische Bestimmungen hinsichtlich der Zweckbestimmung derartiger Einnahmen in der Satzung der EZB bestehen?

Antwort

(8. Februar 1999)

Der Rat hat am 23. November 1998 gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags und Artikel 34.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank eine Verordnung angenommen, in der die Grenzen und die Bedingungen für die Verhängung von Sanktionen durch die EZB festgelegt werden. Diese Verordnung gilt in allen ihren Teilen ab dem 1. Januar 1999.

Gemäß Artikel 3 Absatz 9 dieser Verordnung stehen die Erlöse aus den Sanktionen, mit denen die EZB Unternehmen bei Nichteinhaltung der sich aus den Verordnungen und Entscheidungen der EZB ergebenden Verpflichtungen belegt, der EZB zu.

Die Satzung der EZB enthält keine besonderen Bestimmungen über die Verwendung dieser Erlöse.