91998E3594

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3594/98 von Johanna MAIJ-WEGGEN an die Kommission. Schriftstellerin Taslima Nasrin aus Bangladesch

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0105


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3594/98

von Johanna Maij-Weggen (PPE) an die Kommission

(3. Dezember 1998)

Betrifft: Schriftstellerin Taslima Nasrin aus Bangladesch

Kann die Kommission mitteilen, was sie als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom September 1998 unternommen hat, damit die Sicherheit von Frau Taslima Nasrin beim Besuch ihrer todkranken Mutter in Bangladesch garantiert ist?

Antwort von Herrn Marín im Namen der Kommission

(12. Januar 1999)

Die Kommission hat die Entwicklungen im Fall der Schriftstellerin Taslima Nasrin durch ihre Delegation in Dhaka sehr genau verfolgt.

Bekanntlich gab es jüngst einige Entwicklungen. Am 22. November 1998 erschien Frau Nasrim vor dem Obersten Gerichtshof, der in dem von einem Bürger Bangladeschs gegen sie angestrengten zweiten Prozeß ihre Freilassung gegen Kaution bewilligte. Bekanntlich war Frau Nasrin in dem 1994 von der Regierung gegen sie angestrengten ersten Prozeß bereits gegen Kaution freigelassen worden. Nach ihrer Freilassung gegen Kaution und nach Auskunft ihrer Verteidigung kann sie sich jetzt innerhalb und ausserhalb Bangladeschs frei bewegen. Offensichtlich ist ihre Bewegungsfreiheit aber durch das Risiko eventueller Anschläge pro-islamischer Extremistengruppen auf sie eingeschränkt.

Die Delegation der Kommission in Dhaka ist auch weiterhin mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in engem Kontakt und bereit, sich an Initiativen zu beteiligen, die im Fall von Taslima Nasrin als hilfreich erachtet werden.