91998E3559

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3559/98 von Franz LINSER Brennermaut/Transitverhandlungen mit der Schweiz

Amtsblatt Nr. C 289 vom 11/10/1999 S. 0060


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3559/98

von Franz Linser (NI) an den Rat

(1. Dezember 1998)

Betrifft: Brennermaut/Transitverhandlungen mit der Schweiz

Anläßlich der Fragestunde an den Rat vom 16.9.1998 im Europäischen Parlament in Straßburg hat die österreichische Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner als amtierende Ratspräsidentin auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Frischenschlager (ELDR) bezueglich der Verhandlungen EU-Schweiz ausgeführt, daß höhere Gebührensätze (gemeint sind hier Strassenverkehrsabgaben) für die Schweiz ebenso eine höhere Bemautung am Brenner zur Folge haben müssten. Des weiteren betonte sie, daß sich die Schweizer Gebühren auch an den Infrastrukturkosten zu orientieren hätten.

Nach dem positiven Referendum über die LSVA am 27. September 1998 in der Schweiz wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist nach Abstimmung in der Schweiz über die LSVA und der damit verbundenen Erhöhung der Strassengebühren der Rat der Ansicht, daß die Brennermaut erhöht werden sollte?

2. Wenn nein, wie begründet der Rat diese Position?

3. Ist der Rat der Ansicht, daß die LSVA dem Grundsatz, daß sich Strassenverkehrsausgaben auch an den Infrastrukturkosten orientieren müssen, gerecht wird?

4. Wenn nein, welchen Einfluß wird diese Tatsache auf die Empfehlungen des Rates an die Kommission bezueglich weiterer Verhandlungen mit der Schweiz haben?

Antwort

(29. März 1999)

1. und 2. Der Rat hat seinen gemeinsamen Standpunkt betreffend die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Eurovignette) am 18. Januar 1999 festgelegt. Zu den markantesten Punkten dieser Einigung gehört die Österreich erteilte Genehmigung, unter bestimmten Voraussetzungen Mautgebühren für die Autobahnstrecke Kufstein-Brenner zu erheben; auf den restlichen Teil des österreichischen Staatsgebiets findet das System der Eurovignette Anwendung.

Diese Regelung ist gerechtfertigt aufgrund der besonderen Bedingungen, die für bestimmte Alpenstrecken gelten, und soll dazu führen, daß die Belastung in einem angemessenen Verhältnis zu den Infrastrukturkosten steht.

In diesem Zusammenhang hat Österreich erklärt, daß die gewogene Durchschnittsbelastung für die Strecke Kufstein-Brenner bei 84 Euro liegt. Dazu hat die Kommission festgestellt, daß dieser Betrag ihr angesichts des Verhältnisses zwischen gewogener durchschnittlicher Benutzungsgebühr und den Kosten für den Bau, den Unterhalt und den Ausbau dieser Strecke angemessen erscheint.

3. und 4. Was die Verhandlungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Fragen des Güterverkehrs auf Schiene und Strasse anbelangt, so hat der Rat der Kommission im Jahre 1995 ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt. Seit diesem Zeitpunkt führt die Kommission diese Verhandlungen.

In bezug auf die Kosten des Transitverkehrs durch die Schweiz hat der Rat einen Bericht über die Punkte gehört, die bei den Verhandlungen noch nicht geklärt werden konnten, und hat grundsätzliches Einvernehmen über eine Lösung erzielt, wonach nach dem Jahr 2005 Lastkraftwagen mit einem Hoechstgewicht von 40 Tonnen im Transitverkehr und im bilateralen Verkehr unbegrenzten Zugang zu den schweizerischen Strassen erhalten, wobei jedoch eine Gebührenregelung eingeführt wird. Im Rahmen dieser Regelung wird die Durchschnittsgebühr je 40-t-Lastkraftwagen nicht über 180 Euro liegen. Für Lastkraftwagen mit einem geringeren Schadstoffausstoß ist ein niedrigerer Betrag, für Lastkraftwagen mit einem höheren Schadstoffausstoß ein höherer Betrag zu entrichten. Diese Gebühr wird bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des ersten Eisenbahntunnels bzw. bis zum 1. Januar 2008 - wobei der nähergelegene der beiden Zeitpunkte in Betracht gezogen wird - 180 Euro nicht übersteigen.