91998E3362

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3362/98 von Anita POLLACK an die Kommission. Industrieller Wandel

Amtsblatt Nr. C 207 vom 21/07/1999 S. 0057


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3362/98

von Anita Pollack (PSE) an die Kommission

(16. November 1998)

Betrifft: Industrieller Wandel

Kann die Kommission genau erklären, was der "hochrangige Ausschuß" für industriellen Wandel ist? Wie wurde er gegründet, was ist sein Auftrag, wie ist er zusammengesetzt und wann wird er voraussichtlich einen Bericht vorlegen?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission

(10. Februar 1999)

Die Kommission hat nach der Tagung des Europäischen Rats von Luxemburg im November 1997 die Gruppe hochrangiger Sachverständiger für die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen industrieller Wandlungsprozesse eingesetzt.

Der Auftrag der Gruppe bestand darin, die industriellen Wandlungsprozesse zu analysieren und Empfehlungen für Maßnahmen oder Instrumente zu formulieren, die gegebenenfalls entwickelt oder auf der Grundlage der Praktiken, die sich in bezug auf die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum bewährt haben, angepasst werden könnten. Anhand einer Analyse der Antriebskräfte für die industriellen Veränderungen sollte die Gruppe prüfen, wie sich den Veränderungen vorgreifen lässt, und durch welche wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen den Veränderungen Rechnung zu tragen ist, sowie die Auswirkungen der Veränderungen auf die einzelnen Industriezweige ermitteln, insbesondere jene, denen unter Umständen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die Gruppe sollte ferner untersuchen, wie der soziale Dialog und die öffentlichen Maßnahmen (z.B. Strukturfonds und staatliche Beihilfen) dazu beitragen können, daß die industriellen Wandlungsprozesse konstruktiv genutzt werden.

Die Mitglieder der Gruppe wurden von der Kommission ausgewählt und umfassten Vertreter der Industrie und der Gewerkschaften sowie ehemalige Minister. Den Vorsitz übernahm Pehr. G. Gyllenhammar, weitere Mitglieder waren Marcus Beresford, Jacques Chereque, F. Wouter Huibregtsen, Heinz Klinkhammer, Maria João Rodrigüs, Bruno Trentin sowie Bernard Brunhes als Berichterstatter.

Die Gruppe hat dem Europäischen Rat von Cardiff im Juni 1998 einen Zwischenbericht und dem Europäischen Rat von Wien im Dezember 1998 einen Abschlußbericht vorgelegt.

Die Hauptempfehlungen der Gruppe lauten wie folgt:

- Die Unternehmen sollten ermutigt werden, zur Leistungsspitze vorzustossen. Mißbräuchliche Praktiken sollten gesetzlich unterbunden werden.

- Der soziale Dialog sollte ausgebaut werden, um dessen volles Potential auf allen Ebenen nutzbar zu machen.

- Die Gemeinschaft sollte ein leistungsförderndes Wirtschaftsumfeld schaffen durch die Vollendung des Binnenmarktes, die Entwicklung einer der Spitzentechnologie angemessenen Infrastruktur der Informationsgesellschaft, ohne auf die Modernisierung der materiellen Infrastruktur zu verzichten, und Fördermaßnahmen für KMU, mit Schwerpunkt auf der Beseitigung verwaltungstechnischer Hindernisse und der Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital.

- Die Bildungssysteme sollten den einzelnen vorbereiten auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und auf die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anpassung seiner Qualifikation durch lebenslanges Lernen. Ein europäisches "Qualifikationspaß-System", das Arbeitsmarkterfordernisse widerspiegelt, könnte Orientierungen für die berufliche Laufbahn liefern.

- Die Unternehmen sollten die Hauptverantwortung für die frühzeitige Einstellung auf den Wandel übernehmen.

- Die Kommission sollte diesen Prozeß unterstützen durch Schaffung einer Beobachtungsstelle für den industriellen Wandel.

- Grössere Unternehmen werden aufgefordert, einen Bericht über die Unternehmensstrategie zur Bewältigung des Wandels auszuarbeiten.

- Die Gemeinschaft sollte der Bedeutung von Wachstumssektoren, wie z.B. persönliche Dienstleistungen, Kunst und Unterhaltungsindustrie, Rechnung tragen und durch geeignete Rahmenbedingungen deren Entwicklung fördern.

- Die Hauptverantwortung für die Bewältigung von Krisen tragen die Unternehmen. Die Regierungen sollten sich jeder Einmischung in den industriellen Wandel enthalten; kommunale Organe können allerdings koordinierend und vermittelnd tätig werden, um die Aushandlung von Vereinbarungen zur Krisenbewältigung zu begünstigen.

- Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen, ohne vorher geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Entlassenen getroffen zu haben, sollten keine öffentlichen Mittel mehr erhalten.

- Versteckte Subventionen, die den Wettbewerb verzerren, sollten eingestellt werden; sonstige Beihilfen sollten vollkommen transparent gemacht werden, um gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen.

Die Kommission wird diese Berichte direkt an die Frau Abgeordnete und an das Sekretariat des Parlaments weiterleiten.