91998E3297

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3297/98 von José BARROS MOURA an die Kommission. Rückkehr Macaus unter chinesische Oberhoheit - Truppen

Amtsblatt Nr. C 297 vom 15/10/1999 S. 0065


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3297/98

von José Barros Moura (PSE) an die Kommission

(9. November 1998)

Betrifft: Rückkehr Macaus unter chinesische Oberhoheit - Truppen

Portugal hat 1975 seine Truppen aus dem Hoheitsgebiet von Macau abgezogen, da die geringe Grösse Macaus eine Militärpräsenz nicht rechtfertigt. Obwohl der Zentralregierung der Volksrepublik China mit der gemeinsamen Chinesisch-Portugiesischen Erklärung die ausschließliche Zuständigkeit im Bereich Verteidigung und Aussenpolitik zugesprochen wurde, vereinbarten die Vertragspartner, daß keine chinesischen Truppen stationiert würden. Herr Lu Ping hat dies im April 1997 vor dem Europäischen Parlament bestätigt, nachdem der Unterzeichner eine diesbezuegliche Frage an ihn gerichtet hatte.

Der stellvertretende Premierminister Quian Qichen hat nunmehr im Rahmen des in Peking zusammengetretenen vorbereitenden Ausschusses angekündigt, daß China beabsichtigt, zum Zwecke der Souveränitätsbekundung Truppen nach Macau zu entsenden.

Wie bewertet die Kommission diese Tatsache unter dem Blickwinkel der Glaubwürdigkeit der von China eingegangenen Verpflichtungen, das Prinzip "ein Land, zwei Systeme" aufrechtzuerhalten?

Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission

(23. November 1998)

Der Kommission ist bekannt, daß die portugiesische Regierung, die die Enklave Macau seit 1553 verwaltet hat, 1975 beschloß, ihre Streitkräfte aus dem Gebiet abzuziehen. Entsprechend der chinesisch-portugiesischen Erklärung von 1987 wird China ab 20. Dezember 1999 wieder die Hoheitsgewalt über Macau übernehmen. Nach Artikel 14 des Grundgesetzes der Sonderverwaltungszone Macau der Volksrepublik China ist die chinesische Zentralregierung für die externe Verteidigung dieser Sonderverwaltungszone zuständig und die Regierung von Macau für die Aufrechterhaltung der inneren öffentlichen Ordnung.

Die Kommission, die die Anwendung der Politik "ein Land, zwei Systeme" auf die künftige Sonderverwaltungszone Macau voll unterstützt, wird mit dem Gebiet weiterhin im Rahmen des zwischen der Gemeinschaft und Macau geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens eng zusammenarbeiten und die Entwicklungen bei der Übertragung der Souveränität sorgfältig beobachten.

In diesem Zusammenhang misst die Kommission dem Grundsatz grösste Bedeutung bei, daß Strafvollzug, Verbrechensbekämpfung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu den Aufgaben gehören, die unter die Zuständigkeit der Behörden und der Justiz der Sonderverwaltungszone fallen. Nach dem Grundgesetz können sie nicht von chinesischen Streitkräften wahrgenommen werden, die auf Macau stationiert sind. Die einzig denkbare Rechtfertigung für eine Militärpräsenz wäre eine Bedrohung der Sicherheit Macaus von aussen, die derzeit offensichtlich nicht besteht.