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SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3270/98 von Paul RÜBIG Hygiene bei der Fleischverarbeitung

Amtsblatt Nr. C 320 vom 06/11/1999 S. 0036


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3270/98

von Paul Rübig (PPE) an die Kommission

(30. Oktober 1998)

Betrifft: Hygiene bei der Fleischverarbeitung

Auf der Richtlinie 93/43 (EWG) vom 14. Juni 1993(1) beruht die österreichische Verordnung über Hygiene in Fleischverarbeitungsbetrieben. Derzufolge ist seit dem 1.1.1998 die Verwendung von Hackenstielen, Selchstöcken und Messergriffen aus Holz nicht mehr zulässig. Auch Holzfässer zur Haltbarmachung von Fleisch müssen nunmehr durch korrosionsfestes, leicht zu reinigendes und desinfizierendes Material ersetzt werden.

Ist die Kommission der Meinung, daß bestimmte Alternativverfahren die notwendige und wünschenswerte Hygiene mindestens in gleichem Ausmaß sicherstellen können? Stimmt es, daß durch das Desinfizieren von Holztrögen sogar ein weit grösseres Maß an Sauberkeit erzielt werden kann, da Bakterien auf Kunststoffen bekanntlich länger überlegen?

Kann sich die Kommission eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Holz bei der gewerblichen und landwirtschaftlichen Fleischverarbeitung vorstellen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(12. Januar 1999)

Ziel der Hygienevorschriften ist es, den Verbraucher vor Schaden durch verunreinigte und für den Verzehr ungeeignete oder möglicherweise gesundheitsgefährdende Nahrungsmittel zu bewahren.

Die Verwendung von Arbeitswerkzeugen und Geräten aus Holz ist in Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Betrieben gemäß der Richtlinie 64/433/EWG, Anhang I, Kapitel I, Abschnitt 4a (geänderte Fassung) verboten. Die Frage wurde von Sachverständigen oftmals erörtert und war auch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen, die alle ergeben haben, daß sich Holz nicht ordnungsgemäß sauberhalten lässt und daß die Oberfläche schon nach kurzer Zeit durch den Kontakt mit "aggressiven" Flüssigkeiten (z. B. heissem Wasser, Fettsäuren und Desinfektionsmitteln) rauh und rissig wird.

In der Folge dringen Flüssigkeiten, die einen sehr guten Nährboden für gefährliche Bakterien darstellen, in das Holz ein und verseuchen das Fleisch, das während der Herstellung mit ihnen in Kontakt kommt. Darum wird die Verwendung von Materialien wie Plastik oder Metall, die leichter zu reinigen sind und bakterienverseuchte Flüssigkeiten nicht aufnehmen, befürwortet.

Auf der Grundlage der genannten Erörterungen und Untersuchungen und unter dem Gesichtspunkt eines wirksamen und vorbeugenden Verbraucherschutzes lehnt die Kommission Ausnahmeregelungen für die Verwendung von Holz in fleischerzeugenden Betrieben in den Bereichen, in denen die Gefahr einer Verunreinigung des Fleisches besteht, ab.

(1) ABl. L 175 vom 19.7.1993, S. 1.