91998E3211

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3211/98 von Bernard CASTAGNEDE an die Kommission. Entschädigung der Bananenproduzenten nach dem Wirbelsturm Georges

Amtsblatt Nr. C 297 vom 15/10/1999 S. 0057


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3211/98

von Bernard Castagnède (ARE) an die Kommission

(19. Oktober 1998)

Betrifft: Entschädigung der Bananenproduzenten nach dem Wirbelsturm Georges

Welche spezifischen Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um sowohl die europäischen Bananenproduzenten in der Karibik als auch die in dieser Region ansässigen traditionellen Bananenproduzenten der AKP-Staaten zu entschädigen, deren Erträge durch den Wirbelsturm Georges zerstört wurden?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(13. November 1998)

Im Rahmen der Verordnung (EWG) 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen(1) kann die Kommission erforderlichenfalls besondere Maßnahmen ergreifen, wenn die Versorgung des Gemeinschaftsmarktes durch aussergewöhnliche Umstände beeinträchtigt ist.

Zunächst ist dabei festzustellen, ob tatsächlich aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Bewertung der Auswirkungen des Wirbelsturms "George" auf Goudaloupe ist derzeit im Gang, und die Kommission kann sich daher diesbezueglich noch nicht äussern.

Die Kommission teilt dem Herrn Abgeordneten ausserdem mit, daß ihr ein Schreiben der Dominikanischen Republik vorliegt, wonach die Bananenerzeugung auch nach dem Wirbelsturm für die Versorgung des Gemeinschaftsmarkts ausreichen wird.

(1) ABl. L 47 vom 25.2.1993.