91998E3051

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3051/98 von Marie-Paule KESTELIJN- SIERENS an die Kommission. Integration von Behinderten

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0041


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3051/98

von Marie-Paule Kestelijn-Sierens (ELDR) an die Kommission

(2. Oktober 1998)

Betrifft: Integration von Behinderten

Die Organisation "Mental Health Europe" erhält seit mehr als zehn Jahren einen EG-Zuschuß für die Koordination der geistigen Gesundheit auf europäischer Ebene.

In diesem Jahr wurde ihr dieser Zuschuß erstmals verweigert. Dadurch verfügt die betreffende Vereinigung nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel, um ihre Tätigkeit fortzusetzen.

1. Kann die Kommission erläutern, warum sie die Arbeit von "Mental Health Europe" nicht länger finanziell unterstützen will?

2. Befürchtet die Kommission nicht, daß das Netz von Patientenorganisationen, Vereinigungen von Familienangehörigen und professionellem Pflegepersonal, das diese Organisation im Laufe all dieser Jahre aufgebaut hat, gefährdet wird, wenn eine andere Organisation seine Aufgabe übernimmt?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission

(29. Oktober 1998)

Mit diesen Zuschüssen soll die Koordination der europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO), die im Bereich der Verbesserung der Chancengleichheit für Behinderte tätig sind, gefördert werden. "Mental Health Europe" hat im Rahmen der Aufforderung für die Einreichung von Vorschlägen im Jahre 1998 einen Zuschuß beantragt, doch den vollen Betrag aus folgenden Gründen nicht erhalten.

Gemäß den von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen im Anschluß an den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Jahre 1997 unterbreiteten Vorschlägen hat die Kommission beschlossen, den Hoechstbetrag für Zuschüsse von 80.000 ECU im Jahre 1997 auf 120.000 ECU und die maximale Kofinanzierungsrate von 50 % auf 70 % zu erhöhen. Da das Gesamtkoordinationsbudget unverändert blieb, konnten im Jahre 1998 nur 13 NROs durch die Gemeinschaft zur Unterstützung ihrer Tätigkeit finanziert werden gegenüber 26 NROs im Jahre 1997. Daher ist die Bewertung für die Gewährung von Zuschüssen in diesem Rahmen strenger geworden. Die beiden wichtigsten Kriterien in dieser Hinsicht betrafen den Umfang der Koordination unter den nationalen Organisationsmitgliedern und die aktive Beteiligung von Behinderten bei der Verwaltung und Koordination dieser Tätigkeitsbereiche. In diesem Zusammenhang wurde der von Mental Health Europe eingereichte Antrag niedriger eingestuft als andere bei der Kommission eingegangene Vorschläge.

Die Kommission ist jedoch bestrebt, sicherzustellen, daß die bisher von Mental Health Europe zur Förderung der psychischen Gesundheit im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken durchgeführten wertvollen Arbeiten möglichst fortgeführt werden. Im Rahmen der Förderung der öffentlichen Gesundheit erhält Mental Health Europe derzeit einen beträchtlichen Zuschuß für die Durchführung eines 24 Monate dauernden europaweiten Projekts über die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern bis zu sechs Jahren. Überdies wurde Mental Health Europe im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen den sozialen Ausschluß von der Kommission beauftragt, ihren möglichen Beitrag zu einer besseren Integration in die Gesellschaft zu erkunden.