91998E2940

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2940/98 von Iñigo MÉNDEZ DE VIGO an die Kommission. Sperrung bestimmter Haushaltslinien

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0032


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2940/98

von Iñigo Méndez de Vigo (PPE) an die Kommission

(8. Oktober 1998)

Betrifft: Sperrung bestimmter Haushaltslinien

Die Europäische Kommission hat angeblich beschlossen, bestimmte Haushaltslinien zu sperren, aus denen gemeinnützige Projekte im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit, dem Wohlfahrtswesen und den Menschenrechten finanziert werden.

Welches sind die Gründe für diese Entscheidung?

Wird die Kommission ihre Haltung noch einmal überdenken?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(23. November 1998)

Die Kommission weist den Herrn Abgeordneten auf ihre Antwort auf die schriftliche Anfrage E-2128/98(1) hin: darin hat sie ihm ausführlich dargelegt, welche Maßnahmen im Anschluß an die Aussetzung einzelner Haushaltslinien nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C 106/96 getroffen wurden.

(1) ABl. C 142 vom 21.5.1999.