91998E2788

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2788/98 von Carmen DÍEZ DE RIVERA ICAZA an die Kommission. Irreführende Fremdenverkehrswerbung

Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0147


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2788/98

von Carmen Díez de Rivera Icaza (PSE) an die Kommission

(9. September 1998)

Betrifft: Irreführende Fremdenverkehrswerbung

Es gibt eine wahre Flut von Fremdenverkehrsbroschüren, in denen paradiesische Orte und Inseln im Mittelmeer mit Fotos einer unberührten und praktisch unverbauten Natur, die zu einer Irreführung der Touristen führen, angepriesen werden, während die Wirklichkeit ganz anders aussieht, nämlich mit einem Überangebot an Appartements und Hotels, Abfällen, Lärmbelästigung, Wassermangel oder fehlender Infrastruktur.

1. Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, damit die Richtlinie 84/450/EWG(1) bekanntgemacht und eingehalten wird?

2. Will die Kommission fordern, daß bei den Unterkunftsangeboten an Touristen auch die jeweilige Umgebung wahrheitsgetreu beschrieben wird?

Antwort von Frau Bonino Im Namen der Kommission

(9. Oktober 1998)

Die Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung ist von allen Mitgliedstaaten in ihre nationale Gesetzgebung umgesetzt worden.

Die Richtlinie gilt für alle Gebiete einschließlich Fremdenverkehr und Umwelt.

Nach Artikel 4 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten für geeignete und wirksame Möglichkeiten zur Bekämpfung der irreführenden Werbung zu sorgen. Nach Ansicht der Kommission bieten die von den Mitgliedstaaten geschaffenen Maßnahmen und Verfahren die Möglichkeit, konkrete Fälle irreführender Werbung wirksam zu bekämpfen.

(1) ABl. L 250 vom 19.9.1984, S. 17.