91998E2767

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2767/98 von Antonios TRAKATELLIS an die Kommission. Kohäsionsfonds: Vorhaben für die Abwasserbehandlung in Saloniki

Amtsblatt Nr. C 135 vom 14/05/1999 S. 0112


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2767/98

von Antonios Trakatellis (PPE) an die Kommission

(7. September 1998)

Betrifft: Kohäsionsfonds: Vorhaben für die Abwasserbehandlung in Saloniki

Die Vorhaben Nr. 94/09/61/010 und Nr. 94/09/61/043 unter der Bezeichnung "Ausbau und Vollendung der Abwasserbehandlungsanlage für Saloniki, Phase II" und "Fertigstellung der Kläranlage im Fremdenverkehrsgebiet von Saloniki" gehören zu den Vorhaben, die 1995 im Rahmen des Kohäsionsfonds finanziert wurden. Der Mitteilung der Kommission(1) zufolge war der Beginn der Betriebsphase für das erste Vorhaben für 1999 geplant, während das zweite Vorhaben am 31.12.1996 abgeschlossen sein sollte.

Die griechischen Behörden teilten der Kommission im Mai 1997 mit, daß die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der Abwasserbehandlungsanlage in Saloniki abgeschlossen sind und daß sich der Betrieb dieser Anlage im Versuchsstadium befindet.

Im Rahmen des Vorhabens Nr. 94/09/61/010 haben sich die griechischen Behörden verpflichtet, das Kanalisationsnetz auszubauen, die Industriegebiete an dieses Netz anzubinden und die Qualität der industriellen Abwässer zu überwachen.

Die Fertigstellung der Vorhaben zur Reinhaltung des Thermaischen Golfs ist unbedingt erforderlich, um das Meeresökosystem angesichts der unkontrollierten täglichen Einleitung von 150.000 Kubikmeter Hausmüll und 60.000 Kubikmeter Industriemüll zu retten.

Die Kommission wird um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. In welcher Phase befindet sich der Bau der Anlage, und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

2. Wie hoch ist der Beitrag der Gemeinschaft, und welche Beträge wurden bisher für jedes der genannten Vorhaben bereitgestellt?

3. Gibt es Verzögerungen bei der Fertigstellung, und wenn ja, wer ist dafür verantwortlich?

4. Gibt es bauliche Schwierigkeiten und Mängel, und wenn ja, welche? Welche Maßnahmen sind geplant, um die Verwendung der Mittel, die für die Fertigstellung der Vorhaben bereitgestellt wurden, sicherzustellen?

5. Welche zusätzlichen Verpflichtungen, die die griechische Regierung übernommen hat, wurden im Zusammenhang mit dem Vorhaben Nr. 94/09/61/010 eingehalten?

Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission

(5. Oktober 1998)

Das Projekt "Fertigstellung der Kläranlage im Fremdenverkehrsgebiet von Saloniki" wurde im vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und die Kläranlage ist seit Februar 1997 in Betrieb. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an diesem Projekt beläuft sich auf 2,7 Mio. ECU, wovon 80 % bereits ausgezahlt sind. Der Restbetrag wird nach Vorlage eines formellen Antrags der griechischen Behörden überwiesen.

Das Projekt "Ausbau und Vollendung der Abwasserbehandlungsanlage für Saloniki, Phase II" ist noch nicht abgeschlossen. Bisher wurde etwa ein Fünftel der gesamten Arbeiten vollendet. Die Anlage zur biologischen Abwasserbehandlung im besonderen ist bereits zu 35 % fertiggestellt. Daher kann bereits in nächster Zukunft eine Abwassermenge von mehr als 60.000m3/Tag behandelt werden. Die Unterwasserleitung ist zu 15 % fertiggestellt und mit den Arbeiten zur Verbesserung der bestehenden Anlagen wurde kürzlich begonnen. Nach Angaben der griechischen Behörden wird das Projekt Ende 1999 abgeschlossen sein.

Die Gemeinschaft beteiligt sich an diesem Projekt mit 59,3 Mio. ECU. Davon wurden 13,8 Mio. ECU bereits überwiesen und 12,5 Mio. ECU werden auf Antrag der griechischen Behörden ausgezahlt.

Das Projekt wurde verspätet in Angriff genommen, da vor Beginn der Bauarbeiten verschiedene Studien erforderlich waren. Nach den der Kommission vorliegenden Informationen kam es bisher zu keinerlei Mängeln bei der Ausführung.

Was die Verpflichtungen der griechischen Behörden betrifft, so wird das Wasser des Thermaischen Golfs im Rahmen von wissenschaftlichen Programmen geprüft, die Prüfung der Industrieabwässer erforderlichenfalls ergänzt und die Erstellung eines Plans für das Abwassersystem in Kürze öffentlich ausgeschrieben werden. Das Industriegebiet wird nach Abschluß der Arbeiten der Phase II an das System angeschlossen, was eine Kontrolle der Industrieabwässer ermöglichen wird.

(1) ABl. C 244 vom 22.8.1996.