91998E2676

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2676/98 von Gerhard HAGER an die Kommission. Transparenz und Öffentlichkeit im Bereich Justiz und Inneres

Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0132


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2676/98

von Gerhard Hager (NI) an die Kommission

(1. September 1998)

Betrifft: Transparenz und Öffentlichkeit im Bereich Justiz und Inneres

Im Rahmen des Justiz- und Innenministerrates vom März 1998 verabschiedete der Rat eine Mitteilung über die Offenheit und Transparenz im Bereich der Zusammenarbeit Justiz und Inneres. Damit beabsichtigt man, Details über Maßnahmen leichter und früher zugänglich zu machen, Informationen für die Presse regelmässig und detailliert zur Verfügung zu stellen und offene Debatten im Ministerrat zu führen. Des weiteren sollen die nationalen Parlamente früher informiert werden.

1. Inwieweit beteiligt sich die Kommission an der Umsetzung dieser Mitteilung und in welcher Form und wie weit sind die Arbeiten fortgeschritten?

2. Wie gedenkt man die Informationen leichter zugänglich zu machen (Öffentlichkeit und Presse)?

3. Was soll unternommen werden, um die nationalen Parlamente früher einzubinden?

4. Informationen zufolge hat die Kommission in Zusammenarbeit mit der britischen Präsidentschaft eine genaue Liste des Acquis des dritten Pfeilers erstellt, die nun als Basis für die Beitrittsverhandlungen dienen soll. Wäre es nicht im Sinne der Transparenz, diese Liste zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, kann die Liste übermittelt werden?

Antwort von Frau Gradin Im Namen der Kommission

(12. Oktober 1998)

Die vom Herrn Abgeordneten angesprochene Mitteilung ist nur für den Rat verbindlich. Die Grundsätze der Offenheit und Transparenz gelten natürlich auch für die Kommission.

1. Bereits 1994 hat die Kommission den Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom vom 8. Februar 1994 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten(1) angenommen, um umfassenden Zugang zu internen Kommissionsdokumenten zu gewährleisten. Dieser Beschluß betrifft alle Tätigkeitsbereiche der Kommission, einschließlich Justiz und Inneres (JI). Presse und Bürger nutzen regelmässig die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Dokumente aus dem Bereich JI. Die Kommission hat die entsprechenden Anfragen innerhalb eines Monats zu bearbeiten und darf den Zugang nur in Ausnahmefällen verwehren, z.B. um das öffentliche Interesse oder die Privatsphäre zu schützen.

2. Die Kommission erarbeitet gegenwärtig eine Website, um den Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Arbeitsbereichen weiter zu verbessern und regelmässige Informationen über neue Initiativen bereitzustellen. Diese Website ist über den Server EUROPA zugänglich.

3. Die Kommission ist auf der Grundlage von Artikel K.6 EU-Vertrag zu enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament verpflichtet. Dies gilt auch als das angemessene Verfahren zur Wahrung der Transparenz gegenüber den nationalen Parlamenten. Alle Vorschläge der Kommission im Bereich JI werden automatisch dem Parlament übermittelt. Ebenso schlägt die Kommission dem jeweiligen Ratsvorsitz vor, das Parlament über die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zu unterrichten.

4. Der Herr Abgeordnete wird darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Bericht über den Acquis des dritten Pfeilers um ein Ratsdokument handelt, und ein Antrag auf Veröffentlichung somit an den Rat zu richten ist.

(1) ABl. L 46 vom 18.2.1994.