91998E2597

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2597/98 von Konstantinos HATZIDAKIS an die Kommission. Stand der Durchführung des Vorhabens "nationaler Kataster" in Griechenland

Amtsblatt Nr. C 142 vom 21/05/1999 S. 0024


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2597/98

von Konstantinos Hatzidakis (PPE) an die Kommission

(1. September 1998)

Betrifft: Stand der Durchführung des Vorhabens "nationaler Kataster" in Griechenland

Das von der Kommission und dem griechischen Staat gemeinsam finanzierte Vorhaben zur Erstellung des nationalen Katasters in Griechenland steckt in Schwierigkeiten. Vor kurzem übersandte die Kommission der griechischen Regierung ein Schreiben, in dem sie um deren Kommentare zu Anschuldigungen wegen einer Diskriminierung ausländischer Verfasser von Studien ersucht, die sich um eine Beteiligung an der Durchführung des Vorhabens bewerben; in der entsprechenden Ausschreibung wurden von ihnen jedoch formelle Qualifikationen und Erfahrungen verlangt, die von den griechischen Mitbewerbern um die Studien nicht gefordert wurden.

Kann die Kommission in bezug auf das Vorhaben Kataster mitteilen:

1. Wieviele Mittel sind bisher für das Vorhaben abgerufen worden und wie ist die beschlossene Kürzung des Etats hierfür ausgefallen?

2. Ist sie im generell mit der Verwaltung des Vorhabens durch die "Kataster AG" sowie darüber hinaus mit der Einstellung eines Beraters für die Verwaltung angesichts des weiterbestehenden Durcheinanders bei den Zuständigkeiten zufrieden?

3. Ist ihr bekannt, daß die Einbringung des Gesetzes im griechischen Parlament schon seit zwei Jahren überfällig ist, das die Verwaltung des Katasters regeln soll, und das auch die Möglichkeit der allmählichen Ersetzung der Hypothekenämter durch Katasterämter vorsieht?

4. Ist sie der Überzeugung, daß die Anforderungen an die Transparenz bei der Durchführung des Vorhabens eingehalten werden angesichts der Tatsache, daß vor kurzem bei der Ausschreibung von Studien zur Katasteranfertigung im Wert von 24 Mrd Drachmen merkwürdige Ungelgemässigkeiten aufgetreten sind, die auch Anlaß dazu gegeben haben, daß der zuständige Minister gegenüber der "Kataster AG" zwecks Wahrung der notwendigen Grundsätze der Transparenz, der Legalität und der Gleichbehandlung einschritt?

Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission

(10. November 1998)

1. Derzeit werden 341 OTA (Gemeinden) mit einer Gesamtfläche von 8000 km2 katastermässig erfasst. Die Kosten dieser Arbeiten betragen 37,283 Mrd. Drachmen (ca. 111 Mio. Ecu). Die für den Kataster bestimmten Mittel aus dem operationellen Umweltprogramm betrugen ursprünglich 179,5 Mio. Ecu und wurden Ende 1997 auf 145 Mio. Ecu verringert.

Die Gemeinschaftsverpflichtungen für den Kataster belaufen sich derzeit auf 64,4 Mio. Ecu und die Zahlungen an Griechenland auf 36,7 Mio. Ecu. Die getätigten Ausgaben vor Ort machen gegenwärtig 14 Mrd. Drachmen aus (ungefähr 42 Mio. Ecu) (davon entsprechen 61 % des Betrages der katastermässigen Erfassung der 66 von der ersten Auftragsvergabe betroffenen OTA, 20 % der katastermässigen Erfassung der 54 OTA im Rahmen der zweiten Auftragsvergabe und 19 % der katastermässigen Erfassung der 221 OTA im Rahmen der dritten Auftragsvergabe).

2. Die Kommission ist mit der Projektleitung insgesamt zufrieden, zumal die Gesellschaft noch nicht eingearbeitet ist und die Einstellung ihrer Mitarbeiter noch abschließen muß.

3. Der Kommission ist bekannt, daß das Gesetz zur Funktionsweise des Katasters vor kurzem im griechischen Parlament eingebracht wurde. Es stellt den zweiten und letzten Teil des rechtlichen Rahmens dar, der zur Erstellung und zum Funktionieren des Katasters notwendig ist.

4. Die Kommission hat keine Beschwerde über den Ablauf des Vergabeverfahrens für die vom Herrn Abgeordneten genannten Dienstleistungsverträge erhalten und verfügt über keinerlei Informationen über etwaige Unregelmässigkeiten, die bei dem betreffenden Verfahren begangen worden wären.

Allerdings ist bei der Kommission eine Beschwerde zu einem Vergabeverfahren für vorausgehende Katasterstudien eingegangen, in der unter anderem die Frage der Behandlung ausländischer Bieter gegenüber lokalen Bietern angesprochen wurde. Auf die Antworten der griechischen Behörden auf das vom Herrn Abgeordneten erwähnte Schreiben der Kommission, ihre Zusagen und den Rückzug der Beschwerde durch den Beschwerdeführer hin prüft die Kommission derzeit die Möglichkeit, das Beschwerdeverfahren einzustellen.