91998E2589

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2589/98 von Herbert BÖSCH an den Rat. Schulklassenfahrten in der Europäischen Union

Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0119


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2589/98

von Herbert Bösch (PSE) an den Rat

(1. September 1998)

Betrifft: Schulklassenfahrten in der Europäischen Union

Derzeit sind Klassenfahrten in der Europäischen Union von Schulklassen, in denen Schüler sind, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes besitzen, mit einem unverhältnismässig hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden.

Als eine Hauptschulklasse aus Dornbirn eine Exkursion in andere EU-Staaten unternehmen wollte, mussten zuerst eine Schülerliste erstellt und Pässe und Visavermerke überprüft werden.

Schüler aus Nicht-EU-Staaten hatten ein aktuelles Foto zu besorgen, sofern sie nicht im Besitz eigener Pässe mit gültigem Visavermerk waren. Die vollständig ausgefuellten und mit Fotos versehenen EU-Schülerreiseformulare mussten auf der Bezirkshauptmannschaft mittels Computer nochmals kontrolliert und gegen Bezahlung einer Gebühr bestätigt werden.

1. Sind dem Rat Beschwerden über den unverhältnismässig hohen bürokratischen Aufwand bei Schulklassenfahrten in der EU bereits bekannt? Was wurde in dieser Sache bereits getan?

2. Welche Vorschläge liegen vor und welche Initiativen hat der Rat unternommen oder will er noch unternehmen?

3. Würde eine Bestätigung der Schulleitung für einen Grenzuebertritt im vereinten Europa nicht ausreichen?

4. Wann können Schulen in der EU mit einer Vereinfachung dieses bürokratischen Aufwandes rechnen?

Antwort

(9. November 1998)

1. Der Rat ist nicht mit Beschwerden von Bürgern in bezug auf Klassenfahrten befasst worden.

2. Der Rat hat am 30. November 1994 in der Erwägung, daß die Gewährung von Reiseerleichterungen für Schüler, die ihren gesetzmässigen Wohnsitz in der Europäischen Union haben, den gemeinsamen Willen zur besseren Integration von Staatsangehörigen dritter Länder zum Ausdruck bringt, einen Beschluß über eine gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat(1) verabschiedet. Mit dieser gemeinsamen Maßnahme soll bewirkt werden, daß für Schüler, die Staatsangehörige dritter Länder sind und einen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, kein Visum verlangt wird, wenn sie im Rahmen eines Schulausfluges entweder für einen Kurzaufenthalt oder für die Durchreise die Einreise in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beantragen.

3. Die genannte gemeinsame Maßnahme sieht vor, daß die Liste der betreffenden Schüler vom Direktor bzw. der Direktorin der Schule unterzeichnet und von der für Ausländerfragen zuständigen Behörde bestätigt wird. Die zuständigen Behörden des Ausreisemitgliedstaates müssen diese Liste jedoch beglaubigen und damit bestätigen, daß die an der Reise teilnehmenden Staatsangehörigen dritter Länder zur Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet dieses Staates berechtigt sind.

4. Der Rat unterzieht diese gemeinsame Maßnahme einer regelmässigen Evaluierung. Angesichts der vorliegenden Evaluierungsergebnisse hält er es derzeit nicht für erforderlich, die für solche Reisen geltende Regelung zu ändern.

(1) ABl. L 327 vom 19.12.1994, S. 1.