91998E2552

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2552/98 von Jesús CABEZÓN ALONSO an die Kommission. Arbeitsunfälle in der EU

Amtsblatt Nr. C 297 vom 15/10/1999 S. 0023


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2552/98

von Jesús Cabezón Alonso (PSE) an die Kommission

(1. September 1998)

Betrifft: Arbeitsunfälle in der EU

Ist die Kommission in der Lage anzugeben, wieviele schwere und tödliche Arbeitsunfälle seit 1996 in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verzeichnen waren? Zu wievielen Unfällen kam es, weil die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den sozial- und arbeitsrechtlichen Bereich nicht angewandt bzw. nicht in nationales Recht umgesetzt worden waren?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission

(23. November 1998)

Auf der Grundlage der Richtlinie des Rates 89/391/EWG vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit(1) und der Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1987(2) hat die Kommission bereits 1990 ein Projekt zur Harmonisierung der Statistiken über Arbeitsunfälle in der gesamten Gemeinschaft eingeführt. Es handelt sich um das Projekt ESAW (Europäische Statistik über Arbeitsunfälle). Der Rat hat die Bedeutung dieser Maßnahme in seiner Entschließung vom 27. März 1995(3) anerkannt.

Die ersten Ergebnisse des Projekts betreffen die 1993 und 1994 geschehenen Unfälle, über die es die letzten Daten gibt. 1993(4) wurden bei einer Gesamtzahl von 122,4 Millionen Erwerbstätigen insgesamt 4,8 Millionen Arbeitsunfälle gemeldet, die zu einem Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen führten; 5977 dieser Unfälle führten zum Tod des Verunglückten. Für 1994(5) wird - bei einer Gesamtzahl von 131,9 Millionen Erwerbstätigen - die Anzahl der Arbeitsunfälle mit mehr als dreitägigem Arbeitsausfall auf 4,9 Millionen geschätzt, 6423 davon mit tödlichem Ausgang. Bei einer Analyse der Gesamthäufigkeit in Europa auf 100000 Erwerbstätige ergibt sich die Zahl von 4505 Unfällen mit mehr als dreitägigem Arbeitsausfall für 1993 und 4539 Unfällen für 1994, was einen sehr geringen Anstieg erkennen lässt. Der Häufigkeitsindex für tödliche Unfälle ist jedoch unabhängig von der Art der Tätigkeit zurückgegangen; 1993 lag er bei 5,3 gegenüber 4,9 für 1994.

Die Ergebnisse pro Mitgliedstaat für die Jahre 1993 und 1994 sind in den beiden entsprechenden Veröffentlichungen von Eurostat detailliert aufgeführt. Dem Herrn Abgeordneten sowie dem Generalsekretariat des Parlaments geht je ein Exemplar der beiden Dokumente direkt zu. Die entsprechenden harmonisierten Daten wurden für die Jahre ab 1995 allerdings noch nicht erstellt, insbesondere sind bislang über die Unfälle im Jahr 1996 keine Angaben verfügbar.

Die Mitgliedstaaten haben die Kommission über die Maßnahmen unterrichtet, die sie zur Umsetzung der betreffenden Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht getroffen haben.

Das Parlament, der Wirtschafts- und Sozialausschuß und der Beratende Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden regelmässig von der Kommission über die Ergebnisse der praktischen Durchführung der Maßnahmen auf der Grundlage der Länderberichte informiert.

(1) ABl. L 183 vom 29.6.1989.

(2) ABl. C 28 vom 3.2.1988.

(3) ABl. C 168 vom 4.7.1995.

(4) Quelle: Eurostat, "Statistik kurzgefasst", Bevölkerung und soziale Bedingungen 1997/2.

(5) Quelle: Eurostat, "Statistik kurzgefasst", Bevölkerung und soziale Bedingungen 1998/2.