SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2533/98 von Graham MATHER an die Kommission. Ausgaben für Informationskampagnen der Kommission
Amtsblatt Nr. C 142 vom 21/05/1999 S. 0022
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2533/98 von Graham Mather (PPE) an die Kommission (1. September 1998) Betrifft: Ausgaben für Informationskampagnen der Kommission Im Dokument KOM(98) 39 stellt die Kommission fest, daß für die Informationsstrategie zum Euro im Jahr 1998 21 Millionen Ecu zur Verfügung stehen. 1. Wie verteilt sich dieser Betrag auf die einzelnen Mitgliedstaaten, und wieviel davon soll insbesondere im VK ausgegeben werden? 2. Welche Beträge hiervon entfallen auf die einzelnen Medien? 3. Mit wievielen Zuschauern wird bei der von der Kommission finanzierten Werbung im Fernsehen gerechnet, und wie ist diese Werbung gestaltet? 4. Wieviel hat die Kommission insgesamt in jedem der vergangenen drei Jahre für die Information der Öffentlichkeit über die EU und ihre Politiken ausgegeben, und wie verteilt sich dieser Betrag auf die Mitgliedstaaten und Medien? Antwort von Herrn Oreja im Namen der Kommission (4. Dezember 1998) 1. Die vorläufigen Gesamtausgaben für 1998 belaufen sich auf 17,3 Mio. Ecu; davon entfallen auf Luxemburg 0,1 Mio. Ecu, Irland 0,7 Mio. Ecu, Österreich, Finnland, die Niederlande und Portugal jeweils 1,0 Mio. Ecu, Spanien 2,0 Mio. Ecu, Frankreich und Italien jeweils 3,0 Mio. Ecu und Deutschland 4,5 Mio. Ecu. Hinzu kommen für 1997/98 zusätzliche Ausgaben von 2,9 Mio. Ecu (Belgien 0,4 Mio. Ecu, Niederlande 1,5 Mio. Ecu, Spanien 1,0 Mio. Ecu), so daß sich die vom Herrn Abgeordneten genannte Gesamtsumme von 20,2 Mio. Ecu ergibt. Diese Mittel sind für Informationsprogramme vorgesehen, die auf Vereinbarungen zwischen dem Parlament, der Kommission und den betreffenden Mitgliedstaaten basieren. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Das Vereinigte Königreich beschloß, sich nicht an der Informationskampagne zu beteiligen. 2. Zu dem Betrag von 20,2 Mio. Ecu kommen Beiträge der Mitgliedstaaten von insgesamt 46,0 Mio. Ecu für gemeinsame Programme in den elf Mitgliedstaaten hinzu. Davon entfallen 19,8 Mio. Ecu auf Hörfunk und Fernsehen, 12,1 Mio. Ecu auf sonstige Maßnahmen (Broschüren, Internetseiten, Ausstellungen usw.), 7,1 Mio. Ecu auf Printmedien, 6,5 Mio. Ecu auf Informationsprogramme, die von NRO durchgeführt werden und 5,0 Mio. Ecu auf nationale "Call Center". 3. Derzeit liegen noch keine genauen Zahlen vor. Die vollständigen Schätzungen der Zuschauerzahlen werden in dem von den beteiligten Mitgliedstaaten vereinbarungsgemäß nach Abschluß der Jahresprogramme vorzulegenden Bericht veröffentlicht. Es werden sehr unterschiedliche Fernsehtätigkeiten bezuschusst: kurze "Spots", die Beteiligung an Informationssendungen, Magazinen, Quizsendungen, "Infortainment" usw. 4. Allgemeine Angaben dieser Art kann die Kommission nicht machen, da ihre Informationstätigkeit dezentralisiert ist.