91998E2483

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2483/98 von Karl HABSBURG- LOTHRINGEN an die Kommission. Warenverkehrsfreiheit mit Ungarn

Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0104


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2483/98

von Karl Habsburg-Lothringen (PPE) an die Kommission

(30. Juli 1998)

Betrifft: Warenverkehrsfreiheit mit Ungarn

Zwischen der Europäischen Union und Ungarn wurde mit 1.2.1994 das Assoziationsabkommen wirksam, das die Anwendung der Bestimmungen der Artikel 30 und 36 des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr auf gegenseitiger Basis vorsieht.

Ist der Europäischen Kommission bekannt, daß Ungarn trotzdem die Vermarktung von in der Gemeinschaft rechtmässig hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmitteln, im konkreten Fall Energy Drinks, verbietet und sich für diese Maßnahme auf zwingende Erfordernisse beruft, ohne daß Ungarn gesundheitliche Bedenken geltend machen kann?

Welche Schritte plant die Europäische Kommission, um die Anwendung der Bestimmungen über die Warenverkehrsfreiheit im Assoziationsabkommen mit Ungarn sicherzustellen?

Antwort von Herrn van den Brök im Namen der Kommission

(1. Oktober 1998)

Das Europa-Abkommen mit Ungarn trat am 1. Februar 1994 in Kraft. Die handelspolitischen Bestimmungen des Abkommens wurden jedoch bereits in Form eines Interimsabkommens ab 1. März 1992 angewandt.

Der Kommission ist durchaus bekannt, daß Ungarn den Verkauf von "energy drinks" verbietet, die rechtmässig in der Gemeinschaft hergestellt und in den Verkehr gebracht werden und die in Ungarn seit sechs Jahren vermarktet worden sind. Die ungarischen Behörden stützen sich auf Artikel 35 des Europa-Abkommens, der ein Einfuhrverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorsieht, und behaupten, daß der hohe Gehalt an Koffein, Taurin und bestimmten Vitaminen der menschlichen Gesundheit schaden könnte. Sie fordern daher eine Senkung dieses Gehalts, bevor sie die Erlaubnis für den Verkauf und die Vermarktung dieser Ware erneuern.

Die Kommission teilt nicht diese Auffassung, da der "energy drink" der öffentlichen Gesundheit nicht schadet und eine Senkung des Gehalts an Koffein, Taurin und bestimmten Vitaminen die Ware wesentlich verändern würde. Diese Frage wurde bereits mehrmals mit den ungarischen Behörden sowohl in den Organen des Europa-Abkommens (Assoziationsausschuß und verschiedene Unterausschüsse) als auch bei anderer Gelegenheit erörtert. Trotz wiederholter Anträge der Kommission auf Beseitigung dieses Handelshemmnisses haben die ungarischen Behörden die Erlaubnis für die Einfuhr und die Vermarktung dieser Ware weder erneuert, noch der Kommission wissenschaftliche Beweise für dieses Verbot vorgelegt. Die Kommission wird diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen und auf die Beseitigung dieses Handelshemmnisses drängen.