91998E2448

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2448/98 von Angela SIERRA GONZÁLEZ an die Kommission. Städtebauliche Vorschriften und Beihilfen für die Viehzucht auf den Kanarischen Inseln

Amtsblatt Nr. C 182 vom 28/06/1999 S. 0008


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2448/98

von Angela Sierra González (GÜ/NGL) an die Kommission

(30. Juli 1998)

Betrifft: Städtebauliche Vorschriften und Beihilfen für die Viehzucht auf den Kanarischen Inseln

Auf der Gemarkung von La Laguna (Tenerife/Kanarische Inseln) befindet sich derzeit ein beträchtlicher Anteil des Viehbestands der Kanarischen Inseln, vor allem des Rinderbestands, mit mehr als 240 Betrieben, die daneben auch einen Teil ihres Landes für sonstige Tierhaltung und den Futtermittelanbau auf Trockenflächen nutzen.

Dieser umfassende Bestand, der über 5.500 Kühe zählt, wurde u.a. vor allem ausgebaut mit Hilfe der umfassenden Beihilfen, die das "Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und Insellage der Kanarischen Inseln zurückzuführenden Probleme" (POSEICAN) vorsieht, das per Beschluß des Rates vom 26. Juni 1991 (91/314/EWG)(1) beschlossen wurde. In Titel III des Anhangs dazu (Punkt 6.7) ist die Rede von "Beihilfen für den Ankauf von Zuchttieren mit Ursprung in der Gemeinschaft... zur Entwicklung der Viehzucht für den örtlichen Bedarf".

Die Stadt La Laguna ist jedoch dabei, städtebauliche Vorschriften (Bauleitplan) auszuarbeiten, die, wenn sie angenommen werden, dazu führen, daß kurz- und mittelfristig ein Grossteil dieser Viehzuchtbetriebe verschwinden werden, da diese landwirtschaftliche Flächen zu Bauland erklärt würde.

Dies würde also zu der widersprüchlichen Situation führen, daß trotz der von der Europäischen Union erhaltenen Beihilfen der derzeitige Viehbestand aufgrund gemeindepolitischer Entscheidungen stark reduziert würde.

Sind der Kommission diese Umstände bekannt?

Wie steht die Kommission dazu, daß lokale Körperschaften bisweilen Beschlüsse dieser Art fassen, die Entscheidungen zugunsten bestimmter Produktivsektoren unwirksam machen können?

Kann die Kommission anmahnen, daß Gebiete zur Entfaltung von Produktivtätigkeiten erhalten bleiben müssen, damit die im POSEICAN-Programm vorgesehenen Beihilfen überhaupt einen Sinn haben?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(7. Oktober 1998)

Der Kommission sind die von der Frau Abgeordneten aufgezeigten Umstände nicht bekannt. In der Erfuellung der ihr kraft der Verträge obliegenden Aufgaben verfügt sie nicht über die in der Anfrage angesprochene Art von Informationen.

Die aufgeworfene Frage fällt nicht in den Kompetenzbereich der Kommission, sondern ausschließlich in den der zuständigen lokalen, regionalen und nationalen Behörden.

Die Kommission ist in der Sache nicht zuständig.

(1) ABl. L 171 vom 29.6.1991, S. 5.